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Volltext: Monatszeitschrift XV (1912 / Heft 4)

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die heraldische Courtoisie berücksichtigt, die den vorn stehenden Schild samt 
seiner Figur dem hinten stehenden Schilde zuwendet. Die Schilde sind auch 
hier in einer andern Ordnung als die in der Chronik gruppiert; der Regen- 
bogen vorn, das Kreuz rückwärts, siehe Abbildung 14. 
Der Regenbogen ist bis um die Mitte des XVI. Jahrhunderts in farbigen 
Darstellungen des Wappens stets nur rot allein, erst später wird er mit den 
üblichen Irisfarben ausgestattet, siehe Abbildung 15. 
Die beiden Wappenschilde von Marienberg finden sich auch sehr häuiig 
zu einem Schilde vereint, das Kreuz bald vorn bald hinten untergebracht 
(Abb. 16), doch ist sicherlich die Stellung, die dem Kreuze den Vorrang 
. einräumt, als die ältere und somit auch 
richtigere zu bezeichnen. Verbunden mit 
dem Helmkleinode würde also das kom- 
plette Wappen von Marienberg sich in der 
Weise gestalten, wie solches die Abbildung 
17 zeigt. Im Jahre 1531 bestimmte Kaiser 
Ferdinand I., daß das Wappen mit der roten 
Iris für das Siegel des Marienberger Gerichts 
im Vintschgau, jenes mit dem Kreuze für 
das Siegel des Marienberger Gerichts im 
Engadin, wo das Stift aus alter Zeit noch 
Güter und bis in die zweite Hälfte des 
XVI. Jahrhunderts Patrimonialgerichtsbar- 
keit besessen hatte, Verwendung finde. 
Die I-Iausfarben des Stiftes sind dem 
Wappenbilde entsprechend Rot-Gelb. 
FIECI-IT. 
Wappen: in Silber ein rotes Kreuz (Abb. 18). 
Das im Unterinntal gegenüber von 
Schwaz im Dorfe Fiecht im Jahre 1706 in 
Bau genommene und 1712 bezogene Benediktinerstift Fiecht, ursprünglich 
St. Georgenberg (St. Jörgenperg) H Monasterium Montis Sancti Georgii 
(Georgimontanum) in Fiecht (Fiechtense) - verdankt seine Entstehung 
einem bayrischen Edelmann, Rathold von Aibling, der sich um das Jahr 845 
als Einsiedler in eine Gebirgsschlucht bei dem Dorfe Stans in Unterinntal 
zurückgezogen und in einer noch heute vorhandenen Felsenhöhle seine 
Wohnung aufgeschlagen hatte. Allmählich sammelte sich um ihn eine Anzahl 
Gleichgesinnter, die auf einem nur durch eine Brücke erreichbaren, oben 
abgeplatteten Felsenkegel sich seßhaft machten. Um das Jahr 112g gab 
Bischof Reginbert von Brixen dieser Einsiedlergemeinde, die bereits von 
verschiedenen Seiten namhafte Schenkungen erhalten hatte, die Benedik- 
tinerregel. Eberhard (1- 1 174) hatte als erster Abt des neuen Benediktinerstiftes 
St. Georgenberg vom Papste Innozenz II. im Jahre 1138 die Bestätigung 
 
Abb. 1B. Benediktinerstift Fiecht
	        
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