210
die heraldische Courtoisie berücksichtigt, die den vorn stehenden Schild samt
seiner Figur dem hinten stehenden Schilde zuwendet. Die Schilde sind auch
hier in einer andern Ordnung als die in der Chronik gruppiert; der Regen-
bogen vorn, das Kreuz rückwärts, siehe Abbildung 14.
Der Regenbogen ist bis um die Mitte des XVI. Jahrhunderts in farbigen
Darstellungen des Wappens stets nur rot allein, erst später wird er mit den
üblichen Irisfarben ausgestattet, siehe Abbildung 15.
Die beiden Wappenschilde von Marienberg finden sich auch sehr häuiig
zu einem Schilde vereint, das Kreuz bald vorn bald hinten untergebracht
(Abb. 16), doch ist sicherlich die Stellung, die dem Kreuze den Vorrang
. einräumt, als die ältere und somit auch
richtigere zu bezeichnen. Verbunden mit
dem Helmkleinode würde also das kom-
plette Wappen von Marienberg sich in der
Weise gestalten, wie solches die Abbildung
17 zeigt. Im Jahre 1531 bestimmte Kaiser
Ferdinand I., daß das Wappen mit der roten
Iris für das Siegel des Marienberger Gerichts
im Vintschgau, jenes mit dem Kreuze für
das Siegel des Marienberger Gerichts im
Engadin, wo das Stift aus alter Zeit noch
Güter und bis in die zweite Hälfte des
XVI. Jahrhunderts Patrimonialgerichtsbar-
keit besessen hatte, Verwendung finde.
Die I-Iausfarben des Stiftes sind dem
Wappenbilde entsprechend Rot-Gelb.
FIECI-IT.
Wappen: in Silber ein rotes Kreuz (Abb. 18).
Das im Unterinntal gegenüber von
Schwaz im Dorfe Fiecht im Jahre 1706 in
Bau genommene und 1712 bezogene Benediktinerstift Fiecht, ursprünglich
St. Georgenberg (St. Jörgenperg) H Monasterium Montis Sancti Georgii
(Georgimontanum) in Fiecht (Fiechtense) - verdankt seine Entstehung
einem bayrischen Edelmann, Rathold von Aibling, der sich um das Jahr 845
als Einsiedler in eine Gebirgsschlucht bei dem Dorfe Stans in Unterinntal
zurückgezogen und in einer noch heute vorhandenen Felsenhöhle seine
Wohnung aufgeschlagen hatte. Allmählich sammelte sich um ihn eine Anzahl
Gleichgesinnter, die auf einem nur durch eine Brücke erreichbaren, oben
abgeplatteten Felsenkegel sich seßhaft machten. Um das Jahr 112g gab
Bischof Reginbert von Brixen dieser Einsiedlergemeinde, die bereits von
verschiedenen Seiten namhafte Schenkungen erhalten hatte, die Benedik-
tinerregel. Eberhard (1- 1 174) hatte als erster Abt des neuen Benediktinerstiftes
St. Georgenberg vom Papste Innozenz II. im Jahre 1138 die Bestätigung
Abb. 1B. Benediktinerstift Fiecht