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wandte sich deshalb, um den Bau eines solchen Klosters und auch eines
Spitals durchführen zu können, an den Vasallen des Bistums, den reichen
Edlen Reginbert (Rempert, Reinpert oder Reinhart) von Säben (Sehen) und
an dessen Hausfrau Christina. Reginbert erklärte sich auch einverstanden,
den Bau eines Spitals zu übernehmen, doch ein Kloster zu errichten, dies
ginge, so erklärte er, leider über seine finanziellen Kräfte, weil er sein
einziges Söhnchen Ulrich nicht im Erbe verkürzen dürfe.
Als nun dieses Kind bald darauf starb (1141), sahen dies die frommen
Eltern als einen Fingerzeig Gottes an und beeilten sich nun, das Kloster zu
bauen, das zu Ende des Jahres 1142 bereits eingeweiht werden konnte.
Als erster Propst „bei unserer lieben Frau in der Neustif " erscheint
der Klosterneuburger Dekan Heinrich, ein inniger Freund des Bischofs
Hartmann, der dem Stifte von 1143 bis 1164 vorstand und den Besitz des
Stiftes durch erlangte Schenkungen wesentlich vergrößern konnte. Am
g. April 1143 erfolgte vom Papste Innozenz II. die Bestätigung der Stiftung.
Man hatte, wie damals allgemein üblich, auch ein Kloster für Chor-
frauen (Kanonissinnen oder Seclusae) dem Chorherrenstifte angeschlossen, in
welches die Stifterin Christina eingetreten und dort am z. Jänner 1155
gestorben war. Ihr Gemahl Reginbert von Säben folgte ihr als Laienbruder
des von ihm errichteten Klosters im selben Jahre im Tode nach. Das Ge-
schlecht der Herren von Säben erlosch mit Oswald von Säben, 1465 im
Mannesstamme. Der prachtvolle, mit zahllosen Perlen bestickte Meßornat,
der aus dem von den Töchtern
Oswalds dem Stifte zugewendeten
Festkleide des Verstorbenen ange-
fertigt worden war und einen sehr
hohen Wert besaß, wurde im Jahre
1807 von den bayrischen Beamten
beiseite geschafft.
Propst Berthold IV. (1413 bis
141g) erhielt vom Papste Johannes
XXIII. am 1. März 1415 das Recht
zum Gebrauche der Pontifikalien, da
aber dieser Papst drei Tage vorher
resigniert hatte, so wurden diese
Privilegien ad acta gelegt. Auch unter
dem Propste Nikolaus III. Scheiber
(1439-1449) erfolgte eine Verleihung
der Pontiiikalrechte, und zwar vom
Konzil zu Basel im Jahre 1445; weil
aber die Autorität dieses Konzils sehr
zweifelhaft war, verzichtete das Stift
Abb. 1. Reguliertes lateranensisches Chorherrensüfr auf Ausübung dieser Rechte" Erst
Neustift als Propst Hieronymus I. Piesendorfer