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Volltext: Monatszeitschrift XV (1912 / Heft 4)

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wandte sich deshalb, um den Bau eines solchen Klosters und auch eines 
Spitals durchführen zu können, an den Vasallen des Bistums, den reichen 
Edlen Reginbert (Rempert, Reinpert oder Reinhart) von Säben (Sehen) und 
an dessen Hausfrau Christina. Reginbert erklärte sich auch einverstanden, 
den Bau eines Spitals zu übernehmen, doch ein Kloster zu errichten, dies 
ginge, so erklärte er, leider über seine finanziellen Kräfte, weil er sein 
einziges Söhnchen Ulrich nicht im Erbe verkürzen dürfe. 
Als nun dieses Kind bald darauf starb (1141), sahen dies die frommen 
Eltern als einen Fingerzeig Gottes an und beeilten sich nun, das Kloster zu 
bauen, das zu Ende des Jahres 1142 bereits eingeweiht werden konnte. 
Als erster Propst „bei unserer lieben Frau in der Neustif " erscheint 
der Klosterneuburger Dekan Heinrich, ein inniger Freund des Bischofs 
Hartmann, der dem Stifte von 1143 bis 1164 vorstand und den Besitz des 
Stiftes durch erlangte Schenkungen wesentlich vergrößern konnte. Am 
g. April 1143 erfolgte vom Papste Innozenz II. die Bestätigung der Stiftung. 
Man hatte, wie damals allgemein üblich, auch ein Kloster für Chor- 
frauen (Kanonissinnen oder Seclusae) dem Chorherrenstifte angeschlossen, in 
welches die Stifterin Christina eingetreten und dort am z. Jänner 1155 
gestorben war. Ihr Gemahl Reginbert von Säben folgte ihr als Laienbruder 
des von ihm errichteten Klosters im selben Jahre im Tode nach. Das Ge- 
schlecht der Herren von Säben erlosch mit Oswald von Säben, 1465 im 
Mannesstamme. Der prachtvolle, mit zahllosen Perlen bestickte Meßornat, 
der aus dem von den Töchtern 
Oswalds dem Stifte zugewendeten 
Festkleide des Verstorbenen ange- 
fertigt worden war und einen sehr 
hohen Wert besaß, wurde im Jahre 
1807 von den bayrischen Beamten 
beiseite geschafft. 
Propst Berthold IV. (1413 bis 
141g) erhielt vom Papste Johannes 
XXIII. am 1. März 1415 das Recht 
zum Gebrauche der Pontifikalien, da 
aber dieser Papst drei Tage vorher 
resigniert hatte, so wurden diese 
Privilegien ad acta gelegt. Auch unter 
dem Propste Nikolaus III. Scheiber 
(1439-1449) erfolgte eine Verleihung 
der Pontiiikalrechte, und zwar vom 
Konzil zu Basel im Jahre 1445; weil 
aber die Autorität dieses Konzils sehr 
zweifelhaft war, verzichtete das Stift 
Abb. 1. Reguliertes lateranensisches Chorherrensüfr auf  Ausübung dieser Rechte" Erst 
Neustift als Propst Hieronymus I. Piesendorfer
	        
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