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MAK

Full text : Monatszeitschrift XV (1912 / Heft 8 und 9)

REISAUSSCHREIBEN. Für die Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und

Graphik Leipzig 1914 soll ein Plakat beschafft werden, welches in geeigneter Weise

auf die Ausstellung hinweist. Zur Erlangung von Entwürfen wird unter den deutschen

Künstlern ein Wettbewerb ausgeschrieben, für welchen folgende Bedingungen aufgestellt

sind: x. Die Verteilung der Schrift auf dem Plakat bleibt dem Ermessen des Künstlers

überlassen. Das Format soll 60:90 Zentimeter nicht übersteigen. Der Entwurf muß

unbedingt den vollen Titel der Ausstellung mit Protektorat sowie die Ausstellungsdauer

Mai bis Oktober enthalten, nach Möglichkeit auch noch den Zusatz: Veranstaltet aus

AnlaB des x5ojährigen Bestehens der Königlichen Akademie für Graphische Künste und

Buchgewerbe in Leipzig vom Deutschen Buchgewerbeverein. 2. Die Darstellung soll sich,

falls überhaupt Farben gewählt werden, auf wenige, aber wirkungsvolle Farbentöne

beschränken. Es ist beabsichtigt, das Plakat auch in verkleinertem Maßstabe als Siegelmarke

 und so weiter und für Zeitungsinserate zu verwenden. 3. Die Entwürfe sind mit

einem Kennwort versehen unter Beifügung eines dasselbe Kennwort und die Adresse des

Künstlers enthaltenden verschlossenen Briefumschlags bis zum xo. November 1912 an die

Geschäftsstelle der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig,

Deutsches Buchgewerbehaus, Dolzstraße I, einzusenden. 4. Für die besten Entwürfe sind

Preise ausgesetzt. Der I. Preis beträgt 2000 Mark, der II. Preis xooo Mark, zwei weitere

Preise zusammen xooo Mark. Die Gesamtsumme von 4ooo Mark wird unter allen Umständen

unter die vier Besten verteilt, auch dann, falls ein I. Preis nach Ansicht des Preisgerichts

nicht verliehen werden könnte.-RAG.

 ZUR KONKURRENZAUSSCHREIBUNG DES KUNST GE-VVERBLICHEN

 MÜSEÜMS. (Siehe Seite 401.) Die Musealverwaltung teilt

allen jenen, die sich an der heutigen Konkurrenz des Kunstgewerblichen Museums

in Prag beteiligen werden, zur Verhütung von Mißverständnissen mit, daß der Absatz 3

der Konkurrenzbedingungen, der alle Teilnehmer an der Konkurrenz verpflichtet, den mit

einem Preis ausgezeichneten Gegenstand über Bestellung der Musealverwaltung mindestens

 zehnmal tadellos auszuführen, folgends zu ergänzen ist: „Wer von den Konkurrierenden

 und mit Preisen Ausgezeichneten kein selbständiger Gewerbetreibender ist,

der berechtigt wäre, die Gegenstände zum Verkauf zu erzeugen, ist verpiiichtet, in dem

den Preis des konkurrierenden Gegenstandes enthaltenden Umschlag anzuführen, welcher

berechtigte Gewerbetreibende sich ihm verpflichtet hat, die verlangte zehnfache Erzeugung

des Gegenstandes tadellos und in bestimmter Frist durchzuführen."

TUTTGART. AUSSTELLUNG DER WESTERWÄLDER STEIN-ZEÜGINDÜSTRIE.

 Im Stuttgarter Landesgewerbemuseum ist im September die

ganze Westerwälder Steinzeugindustrie zu einer Sonderausstellung vereinigt, die die ganze

König-Karl-Halle füllt. Man kennt den großen Aufschwung, den die hervorragenden

Firmen in den alten nassauischen Kannebäckerländchen in den letzten Jahren genommen

haben, und erinnert sich auch der schönen Erfolge, die die Westerwälder Steinzeugindustrie

 beim Stuttgarter Studentenkunst-Preisausschreiben hatte.

IEN. FREIHERRLICH VON ROTHSCHILDSCHE KÜNSTLER-STIFTÜNG.

 Das Kuratorium der Freiherrlich von Rothschildschen Künstlerstiftung

 verlautbart, daß aus den Erträgnissen derselben mehrere Stipendien im Mindestbetrage

 von je 800 Kronen für das jahr xgm zur Verleihung gelangen. Kompetenzberechtigt

für diese Stiftung erscheinen mittellose jüdische in Österreich wohnhafte Künstler oder

Künstlerinnen österreichischer oder ungarischer Staatsbürgerschaft, die ihren Beruf auf dem

Gebiete der Architektur, der Bildhauerei, der graphischen Künste, der Malerei oder der

musikalischen Komposition selbständig auszuüben befähigt sind. Unter den den obigen

Erfordernissen entsprechenden Kompetenten genießen jene den Vorzug, welche bereits

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