MAK

Volltext: Monatszeitschrift XV (1912 / Heft 8 und 9)

REISAUSSCHREIBEN. Für die Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und 
Graphik Leipzig 1914 soll ein Plakat beschafft werden, welches in geeigneter Weise 
auf die Ausstellung hinweist. Zur Erlangung von Entwürfen wird unter den deutschen 
Künstlern ein Wettbewerb ausgeschrieben, für welchen folgende Bedingungen aufgestellt 
sind: x. Die Verteilung der Schrift auf dem Plakat bleibt dem Ermessen des Künstlers 
überlassen. Das Format soll 60:90 Zentimeter nicht übersteigen. Der Entwurf muß 
unbedingt den vollen Titel der Ausstellung mit Protektorat sowie die Ausstellungsdauer 
Mai bis Oktober enthalten, nach Möglichkeit auch noch den Zusatz: Veranstaltet aus 
AnlaB des x5ojährigen Bestehens der Königlichen Akademie für Graphische Künste und 
Buchgewerbe in Leipzig vom Deutschen Buchgewerbeverein. 2. Die Darstellung soll sich, 
falls überhaupt Farben gewählt werden, auf wenige, aber wirkungsvolle Farbentöne 
beschränken. Es ist beabsichtigt, das Plakat auch in verkleinertem Maßstabe als Siegel- 
marke und so weiter und für Zeitungsinserate zu verwenden. 3. Die Entwürfe sind mit 
einem Kennwort versehen unter Beifügung eines dasselbe Kennwort und die Adresse des 
Künstlers enthaltenden verschlossenen Briefumschlags bis zum xo. November 1912 an die 
Geschäftsstelle der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig, 
Deutsches Buchgewerbehaus, Dolzstraße I, einzusenden. 4. Für die besten Entwürfe sind 
Preise ausgesetzt. Der I. Preis beträgt 2000 Mark, der II. Preis xooo Mark, zwei weitere 
Preise zusammen xooo Mark. Die Gesamtsumme von 4ooo Mark wird unter allen Umständen 
unter die vier Besten verteilt, auch dann, falls ein I. Preis nach Ansicht des Preisgerichts 
nicht verliehen werden könnte.- 
RAG. ZUR KONKURRENZAUSSCHREIBUNG DES KUNST GE- 
VVERBLICHEN MÜSEÜMS. (Siehe Seite 401.) Die Musealverwaltung teilt 
allen jenen, die sich an der heutigen Konkurrenz des Kunstgewerblichen Museums 
in Prag beteiligen werden, zur Verhütung von Mißverständnissen mit, daß der Absatz 3 
der Konkurrenzbedingungen, der alle Teilnehmer an der Konkurrenz verpflichtet, den mit 
einem Preis ausgezeichneten Gegenstand über Bestellung der Musealverwaltung min- 
destens zehnmal tadellos auszuführen, folgends zu ergänzen ist: „Wer von den Kon- 
kurrierenden und mit Preisen Ausgezeichneten kein selbständiger Gewerbetreibender ist, 
der berechtigt wäre, die Gegenstände zum Verkauf zu erzeugen, ist verpiiichtet, in dem 
den Preis des konkurrierenden Gegenstandes enthaltenden Umschlag anzuführen, welcher 
berechtigte Gewerbetreibende sich ihm verpflichtet hat, die verlangte zehnfache Erzeugung 
des Gegenstandes tadellos und in bestimmter Frist durchzuführen." 
TUTTGART. AUSSTELLUNG DER WESTERWÄLDER STEIN- 
ZEÜGINDÜSTRIE. Im Stuttgarter Landesgewerbemuseum ist im September die 
ganze Westerwälder Steinzeugindustrie zu einer Sonderausstellung vereinigt, die die ganze 
König-Karl-Halle füllt. Man kennt den großen Aufschwung, den die hervorragenden 
Firmen in den alten nassauischen Kannebäckerländchen in den letzten Jahren genommen 
haben, und erinnert sich auch der schönen Erfolge, die die Westerwälder Steinzeug- 
industrie beim Stuttgarter Studentenkunst-Preisausschreiben hatte. 
IEN. FREIHERRLICH VON ROTHSCHILDSCHE KÜNSTLER- 
STIFTÜNG. Das Kuratorium der Freiherrlich von Rothschildschen Künstler- 
stiftung verlautbart, daß aus den Erträgnissen derselben mehrere Stipendien im Mindest- 
betrage von je 800 Kronen für das jahr xgm zur Verleihung gelangen. Kompetenzberechtigt 
für diese Stiftung erscheinen mittellose jüdische in Österreich wohnhafte Künstler oder 
Künstlerinnen österreichischer oder ungarischer Staatsbürgerschaft, die ihren Beruf auf dem 
Gebiete der Architektur, der Bildhauerei, der graphischen Künste, der Malerei oder der 
musikalischen Komposition selbständig auszuüben befähigt sind. Unter den den obigen 
Erfordernissen entsprechenden Kompetenten genießen jene den Vorzug, welche bereits 
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