artige Schäfte, aus deren Lichtteller der Dorn
herauswächst. Sie sind mit Goldhöhung und
einfachem Goldomament verziert, während
auf dem Sockel das oben erwähnte farbige
Wappen angebracht ist. Zwei solcher Leuch-
ter, die in Form und Bemalung diesen völlig
gleichen, befinden sich im Besitze des
Wirklichen Geheimen Oberregierungsrates
Lüders in Berlin." Die Tatsache, daß diese in
Privathand gekommen sind, kann ich mir nur
damit erklären, daß man in Meißen mehr
Leuchter, als man nach Wien liefern sollte,
anfertigte und nun einige Stücke, vielleicht
solche, die kleine Fehler hatten, zurückbehielt,
aufs Lager brachte und von hier aus später
verkaufte. Einer dieser Leuch-
ter ist, wie bei dem Geschenk
nachRornausdrücklicherwähnt
wird, zum Fuß des Kruziiixes
verwendet worden (Fig. I). Man ist hierbei, wie der Augen-
schein lehrt, recht unorganisch verfahren.
Aber gerade an solchen Dingen merkt man die frühe
Zeit, in der bei den Bestellungen noch der Maler I-Iöroldt,
nicht aber der Plastiker Kaendler auch {über die zu verwen-
dende Form die Entscheidung hatte. Denn ich bin der
Meinung, daß sich die Meißner Fabrik später, als sich die
Machtbefugnisse Kaendlers erweitert hatten, solche Un-
gereimtheiten nicht hätte zuschulden kommen lassen. Der
Christuskörper wirkt etwas klein zu dem Kreuz, dessen
Enden sich verbreitern und in dessen Ecken goldene Strahlen
angebracht sind.
Die Glocke, auf deren unteren Teil das Wappen gemalt
ist, zeigte erhabenes Rosen- und Pfeifenornament. Am Knauf
sind je vier Doppelvoluten und Engelsköpfe angebracht,
während der oben kronenartig sich verbreiternde Griff
ornamental durchbrochen ist (Fig. 2). Der hierzu gehörige
„Kredenzteller" fehlt, ebenso das Waschbecken und der
Weihwasserkessel.
Ein Weihwedel ist indessen vorhanden (Fig. 3). Da ein
solcher in den angeführten Aufzählungen nicht mit vorkommt,
und da er das einzige Stück ist, das das Wappen nicht zeigt,
handelt es sich hierbei möglicherweise um eine spätere
Nachbestellung. Sein Stiel ist plastisch mit spiralförmigen
3 Ebenda abgebildet Tafel X. ' Fig. 3