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vergoldeten Ranken bedeckt" sein. Nach der Seite 88 und 99 vorausgehenden
Behandlung der Corvin-Bände und Aldinen, unter deren „Goldpressungen"
I-landvergoldung zu verstehen ist, müßte man doch wohl die hier erwähnte
Vergoldung der Ugelheimer-Bände, da nichts besonderes bemerkt ist, als
gleichartig betrachten. Als Zeitbestimmung sind die Jahre 1483 bis 1489 an-
gegeben. Die Abbildung bei Loubier, Seite x03 orientiert nur im allgemeinen,
die Reproduktion bei Stockbauer a. a. O. reicht für das Detail etwas mehr
aus, wenn auch nicht ganz.
Nunmehr haben diese Bände ihre beängstigende Isolierung verloren.
Es lassen sich jetzt schon einige andere dazustellen, die ihnen in der Technik
vollkommen entsprechen, und man kann hoffen, daß im Laufe der Zeit noch
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