Farbe ergänzt. Und die rhombische Felderung der Doublure Fig. 13, die
im Original gewiß geradlinig war, ist bei der Übertragung arg verschoben
worden. Aber nicht nur technisch stimmen diese Arbeiten mit denen
auf den Ugelheimer-Bänden überein, sondern auch der Zeit nach entsprechen
ihnen die beiden in Wien befindlichen Bände vollkommen. Nunmehr lassen
sich nämlich die auf Pergament gedruckten Teile des Breviarium Romanum
der Wiener I-Iofbibliothek (In-
cun. 4. H. 63) identifizieren mit
dem von Johannes de Colonia
für Nic. Jenson am 28. Sep-
tember 1481 vollendeten Druck
dieses Werkes": Die Bücher ge-
hören also sogar typographisch
in denselben Kreis wie die Ugel-
heimer-Bände, deren engster
Zusammenhang mit Jenson und
seinem Nachlaß oben wahrschein-
lich zu machen gesucht wurde.
Auch sie sind mit prachtvollen
Miniaturen versehen.
Und noch ein Band der
Wiener I-Iofbibliothek gehört in
diesen Kreis. Die Deckel der
Handschrift auf Pergament Nr.
1970, eines in Italien geschrie-
benen und gemalten I-Iorarium
Romanum aus dem XV. Jahr-
hundert (Fig. I4), tragen auf den
Innenseiten durchbrochenes Le-
der, das sich teils von einer Unter-
lage verschiedenfarbiger Seide
(grün, blau, chamois), teils von
Vergoldung abhebt. Auch hier Fig. 18. Detail in natürlicher Größe vom Kod.Nr.815 des
sind die LedeTStege Muschel" Museo Correr in Venedig, Ende des XV. Jahrhunderts
stempeln geziert. Wie beim Bre-
vier so sind beim Horarium zum Schmucke der Innenseiten Ausschnitte
einst größerer Zierflächen verwendet worden. Nach Analogie der Ugel-
heimer-Bände und des in Fig. 3 abgebildeten Stückes ist es durchaus
wahrscheinlich, daß sich auch diese Arbeiten auf den Außenseiten der
betreffenden Bücher befanden, auf deren Deckel sie sich nunmehr innen
finden. Der Besitz sowohl des Breviers als des Horars durch Baron Georg
Wilhelm von I-Iohendorf, aus dessen herrlicher Sammlung beide Stücke in
' Vgl. Dietericus Reicbling, Appendices ad Hainii-Copingeri repenorium bibliographicum, Monachii 1905.
Fasc. l Nr. go, wo auf Leo Olschkis Monum. typogr. Nr. 826 als Quelle hingewiesen ist.