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schen Gewaldt erobert, vnd besagtem Orden restituiret worden seye, alda
nun der Gottesdienst mit sonderbarem Eyfer vollführet werde, Dahero Er in
consideration seines obhabenden Acht vnd Sechtzigjährigen hohen Alters,
vnd das Er, der Lezte dieses Nahmbens vnd Stamens, vmb sein vnd seines
Eheweibs Seelen I-Ieyl leßer vorzusehen, bewogen worden, nach dem
Exempel seiner Vorfahre, deren Wappen gedächtnus vber Zweyhundert
Jahr in dem Chor dortiger Kirchen zutinden, Ihre Begräbnuß daselbsten
zuerwöhlen, Zu defßen etwelcher danckbarkheit, Er selbigen Abbten
vnd Conuent zu Wappengenoßen, des Vhralten, vnd an Ihm gleichsamb
absterbenden Geschlechts deren von
Leskowecz anzunemben entschloßen, mit
vnterthänigster Bitt Wir geruheten Ihme
die Kaiser: vnd Königliche Gnade zu
thuen, vnd deßen Leßkowetzische Stamb-
Wappen, mit erwehnten Abbtens vnnd
Conuents Wappen zu coniugiren, vnnd
zuuereinbahren. Wann Wir nun gnä-
digst angesehen V. betrachtet haben, die
gute lobwürdige inclination, vnd daß diß
sein Johann Christophs Freyherm von
Leskowecz gehorsambstes vorhaben
zu deß Leßkoweczischen Geschlechts-
gedächtnus gereichet, Er auch mehr-
besagtem StiEt Über diß in andere
werge mehr guets zu thuen intentionirt.
Alß haben Wir Jedoch in dem ver-
standt, daß Er der letzte des Leskoweczi-
schen Geschlechts, vnd auf allen Fall,
saluo jure Tertij, in solche coniunctiö
gnädigst eingewilliget, welche folgender
gestaldt formirt vnnd eingerichtet: Alß
mit Nahmben, ein Quartirten Schildt, deßen Hintere vntere, vnd fordere
obere Veldt Blaw- oder Lasurfarb ist, in welchem iede Zwey creutzweiß
über einander liegende guldene Schlüßel, deren löcher auff die Kämppe
aber abwerts gekhert zusehen, auff dem vntern fordern, vnd obern hinterm-
theil, so beed Rot- oder Rubinfarb, liegen gleichergestald Creutzweis zwey
weiße oder Silberfarbe etwas gebogene höltzerne Gabel, dem Zinckhen
Über sich gewendet In der mitte dieses Schildts, stehet ein weißes Hertz-
oder Brust Schildtlein, auf welchem ein I-Iertzoghüetlein, vnd darin ein Ein-
facher gegE der Rechten handt gewendter, gantz Schwartz- oder Khol-
farber Adler, mit beeden von sich gestreckhten Krählen, außgeschwungenen
Flügeln aufgethanem Schnabel vnd Rothausgeschlagener Zungen, neben dem
Khopff dieses Adlers seindt zwey guldene Buchstaben alß zur Rechten ein
S: vnd zur Linckhen ein A: zu sehen, ob diesem Schildt stehet auf der
Abb. 7. Reguliertes Prämonstrarenser-
Chorherrensxift Neu-Reisch
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