fordern ein gelb- oder goldtfarbe Inful, der hintern seiten aber ein halber
von oben herab verguldt- vnd gezihrter Pastoral oder Bischoffs Staab, deßen
Crantz sambt seiner Rosen einwerts gekheret, zwischen diesen erscheinet
ob einem Gewölekhlein die Bildnus der Hochgebenedeyten Muetter Gottes
Mariae mit Hiegenden braunen Haaren, einem Blaw- oder Lasurfarben
Mantel, Purpurfarb bekhleidet, auff Ihrem Rechten Armb daß Sitzende
Nackhende JESV Kindlein haltend. Allermasßen solches unirt- vnd ge-
ziertes Wappen hierinnen, vnd in der Mitte dieses Vnsers Königlichen
Diplomatis mit seinen farben aigentlich ausgestrichen, gezihrt, vnd abge-
mahlet ist. Mainä, setzen, ordnen vnd wollen, daß dieses obbesagten Stiffts
Seelaw, Jetzig- vnd Künfftige Abbten vnd Conuent, Vorstehendes Wappen
in Groß- vnd Kleinen Innsiegeln, Pettschafften, Clainodien, Goldt vnd Silber,
Begräbnußä, Gemählten, vnd sonsten an allen orthen vnd Enden, nach
Ihren Ehren, NotturHten, Willen vnd Wohlgefallen in inlinitum führen,
khönnen, sollen vnd mögen, von Männiglich vngehinderdt.
Gebiethen diesemnach allen vnd ieden Vnsern Nachgesezten Obrig-
kheiten Innwohner v. vnterthanen, waß I-Iohen- oder Niedern Standts,
Ambts, oder Würden dieselbe seindt, Insonderheit aber Vnsern Königlichen
Statthaltern in Vnserm Erb-Königreich Böheimb hiemit gnädigst vnd wollen,
daß Sie offtberührten Johaü Christophen Freyherrn von Leskowecz, wie auch
das Stifft vnd Gotteshauß Seelaw bey dieser Vnserer Kaiser- vnd Königlichen
Begaabug, Gnad, Zierde vnd Wappensvereinbarung, ruhiglich verbleiben
laßen, Sie daran nicht hindern, noch Andern solches zuthuen gestatten, auff
Kheinerleyweiß noch weege, bey Vermeidung Vnserer schwähren Straff vnd
Vngnad, vnd darzu einer nambhafften Poen von Fünfzig Marckh Lötigen
Goldtes, die ein Jeder, soofft er freuentlich hierwieder handlete, Vnß halb in
Vnsere Königliche Böheimbische Kammer, die andere helffte aber denen
Jenigen, so hierwieder belaidiget wurden, vnnachläßlich zu bezahlen, ver-
fallen vnd schuldig sein solle. Daß mainen Wir Ernstlich.
Zu Vrkhundt diß Brieffs, besiegelt mit Vnserm Kayser- vnd Königlichem
anhangendem Grofßern Innsiegel, Der Geben ist in Vnserer Statt Wien, den
Funffzehenten Monatstagjanuary, Nach CI-IRJST] Vnsers Lieben Herrn vnd
Seeligmachers gnadenreichen Geburth, im Sechzehen Hundert Neun vnd
Sechzigsten, Vnserer Reiche, des Römischen im Eylfften, des Hungarischen
im Viertzehendten, vnd deß Böheimbischen im Dreyzehendten Jahr.
Leopold
Jo. I-Iartwigius Comes de Nostitz mfp.
R'-"- Bß- S. Cancellarius.
Ad mandamm Sacäß- Caesß-
Regiaq. Majestzis proprium
Adolff Wratislaus graff von
Sternberg rnfp.
V. Pachta mjp.