ein wahres Self-Government und Jedermann, auch der Ausländer,
kann bei Nachweis seines unbescholtenen Charakters und gegen
Zahlung einer massigen Taxe Mitglied der Börse (Mubajadji)
werden. Der Vorstand (Ephorie), von und unter den Mubajadji’s
gewählt, ist einziger Richter in Börsen-Angelegenheiten; seine
Competenz erstreckt sich, ohne jeden Recurs, bis auf Verurthei-
lung zu L. t. 20 Geldstrafe und einmonatlicher Ausschliessung
von der Börse.
In besonders wichtigen Fällen richtet die Ephorie nur in
1. Instanz und kann an ein Tribunal appellirt werden. Dessen
Vorsitzender ist der Präsident der Ephorie und 12 Beisitzer
" er den unter den Mubajadji’s durch das Loos bestimmt. Diess
gilt für die Börsenmitglieder; für die Courtiers aber herrscht
schrankenlose Freiheit. Ohne irgend welche Formalität kann
der erste Beste in die Börsenhalle kommen und Tausende zum
Ein- oder \ erkauf ausrufen. Diesem Zustande ist, wie bereits
früher erwähnt, schwer abzuhelfen; doch ist das Uebel so gross
und für alle Betheiligten so fühlbar gewesen, dass man, durch
die Noth gedrängt, doch ein ziemlich wirksames Heilmittel fand.
Bei der geringsten Coursvariation müssen nämlich die Differen
zen gegenseitig durch Baarzahlung oder durch von einem Muba
jadji acceptirte Anweisungen alsogleich ausgeglichen, oder für
das Engagement genügende Garantie geleistet werden.
Jeder hat dabei das Recht, sein Engagement an einen Andern
zu tiansferiren, und Derjenige, bei dem das Engagement momen
tan bleibt, hat entweder die Differenzen oder die Garantie zu
leisten.
Diese permanente Liquidation wird mit „Havale“ bezeichnet
und charakterisirt besonders das hiesige Börsengeschäft, dem
jeder Grad des directen Vertrauens abgeht. Diese allgemeine,
beständig fortlaufende Liquidation, die aber natürlich nur den
Coulissier und die Makler angeht, wird alle 14 Tage durch eine
allgemeine Liquidation unterbrochen, bei der Jeder seine Position
zu einem gewissen Zinsfuss zu repartirenhatunddie den provisori
schen Zustand der Engagements momentan durch einen definitiven
ersetzt. Zu diesem Zwecke wird das Börsengeschäft einen halben
Tag sistirt. Die Ablieferung der Titres findet zwei Tage später,
aber wegen Mangels einer genügenden Börsen-Autorität ziemlich