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Volltext: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

ein wahres Self-Government und Jedermann, auch der Ausländer, 
kann bei Nachweis seines unbescholtenen Charakters und gegen 
Zahlung einer massigen Taxe Mitglied der Börse (Mubajadji) 
werden. Der Vorstand (Ephorie), von und unter den Mubajadji’s 
gewählt, ist einziger Richter in Börsen-Angelegenheiten; seine 
Competenz erstreckt sich, ohne jeden Recurs, bis auf Verurthei- 
lung zu L. t. 20 Geldstrafe und einmonatlicher Ausschliessung 
von der Börse. 
In besonders wichtigen Fällen richtet die Ephorie nur in 
1. Instanz und kann an ein Tribunal appellirt werden. Dessen 
Vorsitzender ist der Präsident der Ephorie und 12 Beisitzer 
" er den unter den Mubajadji’s durch das Loos bestimmt. Diess 
gilt für die Börsenmitglieder; für die Courtiers aber herrscht 
schrankenlose Freiheit. Ohne irgend welche Formalität kann 
der erste Beste in die Börsenhalle kommen und Tausende zum 
Ein- oder \ erkauf ausrufen. Diesem Zustande ist, wie bereits 
früher erwähnt, schwer abzuhelfen; doch ist das Uebel so gross 
und für alle Betheiligten so fühlbar gewesen, dass man, durch 
die Noth gedrängt, doch ein ziemlich wirksames Heilmittel fand. 
Bei der geringsten Coursvariation müssen nämlich die Differen 
zen gegenseitig durch Baarzahlung oder durch von einem Muba 
jadji acceptirte Anweisungen alsogleich ausgeglichen, oder für 
das Engagement genügende Garantie geleistet werden. 
Jeder hat dabei das Recht, sein Engagement an einen Andern 
zu tiansferiren, und Derjenige, bei dem das Engagement momen 
tan bleibt, hat entweder die Differenzen oder die Garantie zu 
leisten. 
Diese permanente Liquidation wird mit „Havale“ bezeichnet 
und charakterisirt besonders das hiesige Börsengeschäft, dem 
jeder Grad des directen Vertrauens abgeht. Diese allgemeine, 
beständig fortlaufende Liquidation, die aber natürlich nur den 
Coulissier und die Makler angeht, wird alle 14 Tage durch eine 
allgemeine Liquidation unterbrochen, bei der Jeder seine Position 
zu einem gewissen Zinsfuss zu repartirenhatunddie den provisori 
schen Zustand der Engagements momentan durch einen definitiven 
ersetzt. Zu diesem Zwecke wird das Börsengeschäft einen halben 
Tag sistirt. Die Ablieferung der Titres findet zwei Tage später, 
aber wegen Mangels einer genügenden Börsen-Autorität ziemlich
	        
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