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Volltext: Monatszeitschrift XVI (1913 / Heft 8 und 9)

auditus sed visus iudicatm" nennt er es. Er besieht es sich genau, er 
beobachtet, daß jede Inschrift „per gypsam rubro marmori infusa" ist und 
schätzt die Schönheit und sorgfältige Arbeit mit den Worten: „Hoc totum 
opus ita artiliciose formatum est, ut omnes manus digiti ora leonum excausta 
comprehendi et transiri dignis possint leonum etiam et aquilarum oculi veros 
habebant et preciosos aliqualiter lapidesfk)" Und schließlich vergleicht er 
das Werk mit der Kunst seiner Zeit: Hoc sepulchrum marmoreum plane 
elegantissimum et omnino artificiosum rarum opus est ita affabre sculptum 
ut artificum ingenia moderna superet et in admirationem rapiatfwf Dies 
 
Abb. 7. Schmalseite des Stiftergrabes im Kloster Seeon 
Urteil aus einer Zeit, deren künstlerische Anschauung grundverschieden war 
von jener, in der das Denkmal entstand, würdigte also vor allem die subtile 
Arbeit. Abt I-Ionorat Kolb hatte 1637 sich selbst ein Epitaph von zwei sehr 
tüchtigen Meistern, Martin und Michael Ziern, meißeln lassen, ein für seine 
Zeit vorzügliches Werk, dessen Bedeutung im Dekorativen und Malerischen 
wie die ganze damalige Plastik liegt-f. Gerade mit Hinblick auf dieses Werk 
erscheint das Urteil des Abtes doppelt interessant. Wie viele mittelalterliche 
Grabmäler Helen dem veränderten Geschmacke des XVII. und XVIII. Jahr- 
hunderts zum Opfer. Hier erhebt sich ein Schöngeist über die Mode- und 
" Clm. x458, pag. 1x31, 134, m5. 
"K Clm. X458, pag. 1x31. 
"v" Clm. 1458, pag. 1x32. 
1- Die Kunstdenlcmale des Königreichs Bayern, 1., S. 1848.
	        
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