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Volltext: Monatszeitschrift XVI (1913 / Heft 8 und 9)

daraus möchte ich schließen, daß Hans Heider in Salzburg selbst, wenn 
auch nur für ein paar Jahrzehnte, ansässig gewesen ist. Anders dürfte sich 
sein Einfluß, wie er sich in dem Räutterstein unmittelbar, im Vitalisstein in 
einer freien Abwandlung ausprägt, kaum erklären lassen. 
Wie schon oben erwähnt wurde, soll Abt Petrus Klueghammer auch die 
Grabstätte des heiligen Rupertus mit einem Steine ausgestattet haben. Es 
unterliegt keinem Zweifel, daß die Deckplatte, die jetzt über dem Felsengrab 
des Heiligen in St. Peter zu Salzburg ruht, aus dieser Zeit stammt, und man 
kann ohne weiteres mit ihr den Eintrag unter den: „Distributa edificii däß 
dni x liiii to" der Abteirechnung in Verbindung bringen: „ltem der Stain 
auff Sand Rufichts grab mit sampt der arbeit gestet dir lb xiiij" "' (Abb. 30). 
Der künstlerische Wert der Grabplatte ist nicht erheblich. Sie zeigt uns 
in flachem Relief den Apostel Salzburgs in Todesruhe. Die schlaffen Arme 
sind übereinander gekreuzt, diagonal über die Figur legt sich das Pedum. 
Der von einem großen tellerförmigen Nimbus umrahmte lockige Kopf ruht 
auf einem Kissen. Die Platte macht infolge ihrer Technik einen altertüm- 
lichen Eindruck. Die ganze Masse des Körpers hebt sich in einer vollkommen 
ebenen Fläche von wenig Zentimetern vom Grunde heraus, und Gewandfalten 
und Hände werden nur durch einfache Linienzeichnung angedeutet. Nur der 
Kopf erscheint durchmodelliert, wenn auch flau und weichlich. Immerhin 
beansprucht er dem des heiligen Vitalis gegenüber den Vorzug, denn er 
wirkt wahrer und persönlicher und ahmt mit den halbgeschlossenen Augen 
und den herabgezogenen Mundwinkeln nicht ohne Glück das Bild des Todes 
nach. Trotz der großen Unterschiede in den Köpfen der beiden Heiligen, die 
wir uns durch die scharfen Gegensätze von Hoch- und Flachrelief und durch 
die differenzierte künstlerische Anschauung und Qualität der beiden Meister 
zu erklären haben, spricht doch nichts dagegen, die beiden Steine in die gleiche 
Zeit zu setzen. Walz führt bei seiner Besprechung des Rupertusgrabes auch 
die oben schon genannte Notiz der Kustodierechnung ad 1496 an: „Magister 
Joannes scissor, qui sculpsit lapidem pro divi Rupexti Abbatis sepulcro, 
habet denariorum libras 10"." Diese Notiz bezieht sich, wie schon oben 
erwähnt, auf den Grabstein des 1495 verstorbenen Abtes Rupertus Keutzl, 
nicht aber auf das Felsengrab des heiligen Rupertus. Der Keutzlstein ent- 
spricht in Stil und Preisangabe der Kustodierechnung vollkommen. Die ver- 
führerische, aber falsche Lesart bei Walz „pro divi  Ruperti Abbatis 
sepulcro" wird durch die richtige Auflösung des dhi in „pro domini Ruperti 
Abbatis sepulcro" hinfällig. 
In anderem Zusammenhang habe ich bereits dem Meister des Rupertus- 
grabes das Grabdenkmal für Bischof Georg Überacker von Seckau, gestorben 
1477, zugeschrieben i" und K. Fr. Leonhardti- hat danach ein reiches Opus 
4' Abteirechnungen 1364 bis 1500, Cist. CIXXIV, 3. 
"H" Walz. a. a. 0., S. 396. - Vgl. oben S. 455. 
h" Ph. M. Halm, Hans Valkenauer und die Salzburger Mnrrnorplastik in „Kunst und Kunsthandwerk", 
XIV (1911), S. 185, 
1- Leonhardt, Spätgotische Grabdenkmäler des Salzachgebietes. Hannover rgxg, S. 21 E.
	        
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