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alles nur streifen, aber nicht in vollem Bilde erfassen und genießen kann.
Verkürzungen und Überschneidungen trüben es; die Figur ist nicht unter
Berücksichtigung dieser angelegt, sondern als ein frontal zu schauendes
Werk. Zwar ruht das Haupt des Ritters auf einem weichen Pfühl, aber die
Füße sind nicht in Totenstarre untätig ausgestreckt, sondern sie stehen, sich
weich und biegsam anschmiegend, auf dem zottigen Löwen. Es ist der gleiche
Widerspruch, der uns bei den stehenden Grabdenkmälern begegnet, wenn
dort den sicher fußenden, mit offenem Blick uns begegnenden Rittern und
Priestern ein Kissen, ein Helm oder ein Buch unter das Haupt geschoben wird.
Abb. i. Hochgrab des Pfalzgrafen Aribo im IGoster Seeon
Betrachten wir die Deckplatte, wie wenn sie an der Wand stünde
(Abb. 2). Jetzt erst enthüllt sich uns ihre Größe, ihr Ernst, ihre Wucht. In
reiner Frontansicht und absoluter Vertikale steht der Pfalzgraf vor uns, und
die Vertikale der Figur bildet zugleich die Symmetrieachse. Die Urnrißlinie
der Figur, die Haltung und Funktion der Hände, die Stellung der Füße ent-
sprechen sich in den beiden Hälften peinlich genau. Im allgemeinen hat die
Gestalt hierin eine ihren unmittelbaren Vorläufern, den Grabsteinen des Otto
von Pienzenau, gestorben 1371, in Ebersbergk oder dem Hilprand Taufkircher,
gestorben 1381, in Taufkirchen bei München" sehr verwandte Auffassung,
aber ihre Unterschiede differenzieren die drei Werke um ein Erhebliches.
Was bedeutet allein die exakte Parallelstellung der Füße bei Aribo gegenüber
der divergierenden Fußstellung bei jenen! Sie mutet zwar altertümlichbefangen
"' Die Kunstdenkmale des Königreichs Bayern, I, 134g und Tafel xgg. ä Riebl, Geschichte der Stein-
und Holzplastik, S. 33.
f" Die Kunstdenkmale des Königreichs Bayern, l, 820. - Riehl, a. a. 0., S. 34.
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