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Volltext: Monatszeitschrift XVI (1913 / Heft 8 und 9)

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alles nur streifen, aber nicht in vollem Bilde erfassen und genießen kann. 
Verkürzungen und Überschneidungen trüben es; die Figur ist nicht unter 
Berücksichtigung dieser angelegt, sondern als ein frontal zu schauendes 
Werk. Zwar ruht das Haupt des Ritters auf einem weichen Pfühl, aber die 
Füße sind nicht in Totenstarre untätig ausgestreckt, sondern sie stehen, sich 
weich und biegsam anschmiegend, auf dem zottigen Löwen. Es ist der gleiche 
Widerspruch, der uns bei den stehenden Grabdenkmälern begegnet, wenn 
dort den sicher fußenden, mit offenem Blick uns begegnenden Rittern und 
Priestern ein Kissen, ein Helm oder ein Buch unter das Haupt geschoben wird. 
 
Abb. i. Hochgrab des Pfalzgrafen Aribo im IGoster Seeon 
Betrachten wir die Deckplatte, wie wenn sie an der Wand stünde 
(Abb. 2). Jetzt erst enthüllt sich uns ihre Größe, ihr Ernst, ihre Wucht. In 
reiner Frontansicht und absoluter Vertikale steht der Pfalzgraf vor uns, und 
die Vertikale der Figur bildet zugleich die Symmetrieachse. Die Urnrißlinie 
der Figur, die Haltung und Funktion der Hände, die Stellung der Füße ent- 
sprechen sich in den beiden Hälften peinlich genau. Im allgemeinen hat die 
Gestalt hierin eine ihren unmittelbaren Vorläufern, den Grabsteinen des Otto 
von Pienzenau, gestorben 1371, in Ebersbergk oder dem Hilprand Taufkircher, 
gestorben 1381, in Taufkirchen bei München" sehr verwandte Auffassung, 
aber ihre Unterschiede differenzieren die drei Werke um ein Erhebliches. 
Was bedeutet allein die exakte Parallelstellung der Füße bei Aribo gegenüber 
der divergierenden Fußstellung bei jenen! Sie mutet zwar altertümlichbefangen 
"' Die Kunstdenkmale des Königreichs Bayern, I, 134g und Tafel xgg. ä Riebl, Geschichte der Stein- 
und Holzplastik, S. 33. 
f" Die Kunstdenkmale des Königreichs Bayern, l, 820. - Riehl, a. a. 0., S. 34. 
55'
	        
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