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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XIV (1879 / 167)

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merksamkeit Ausstellungen von Mädchenschulen besucht und grössten- 
theils bemerkt, dass der Ausdruck vKunstarbeitenn wohl mit dazu bei- 
getragen haben mag, dass eine Menge von Arbeiten hergestellt worden 
sind, wobei buntes und stylloses Zeug im Uebermass angewendet und da- 
durch das Auge im höchsten Grade beleidigt wurde. Es würde demnach 
bei einer Revision des Gesetzes der Ausdruck "Kunstarbeitenu gänzlich 
fallen zu lassen, und demjenigen, was neben der Haushaltungskunde so 
wichtig für die allgemeine Volksschule für Mädchen ist, nämlich den weib- 
lichen Handarbeiten, eine grössere Aufmerksamkeit zuzuwenden sein, u. zw. 
jenen weiblichen Arbeiten, welche für irgend ein Gewerbe von Nutzen 
sind, damit die Mädchen die in der Volksschule erworbenen Fertigkeiten im 
praktischen Leben zum Vortheile der Gesellschaft verwerthen können. 
Der Ernst des Lebens. der gerade in Oesterreich an die Mittelclassen 
so sehr herantritt, verlangt unbedingt, dass den Mädchen schon in der 
Jugend der Gedanke nahe gelegt wird, sich einst durch die erworbenen 
Fertigkeiten ihr Brod zu verdienen. Denn in Oesterreich speciell lebt ein 
Theil der Gesellschaft permanent im Ausnahmszustande. Der Bürgerstand 
ist grösstentheils ohne Besitz; Wien gehört nebst Petersburg zu denjenigen 
Städten, wo das Verhältniss der Häuseranzahl zu der Zahl der Bewohner 
das allerungünstigste ist. Die wenigsten Mädchen befinden sich in Situa- 
tionen, dass sie für den Fall, als sie keine Ehe eingehen, mit Beruhigung 
in die Zukunft sehen können. Im sechzehnten und siebzehnten Jahrhun- 
dert war die gesicherte Existenz jener Mädchen, welche keine Ehe ein- 
gingen, eine Regel, heute ist sie eine Ausnahme. Insbesondere in dem 
ungeheuer zahlreichen grösseren und kleineren Beamtenstande walten 
ungünstige Verhältnisse in dieser Hinsicht vor. Darum muss vor Allem 
die Sorge darauf gerichtet sein, dass die Mädchen schon in der Volks- 
schule sich gewisse Fertigkeiten aneignen , dass wenn sie später einmal} 
darauf angewiesen sein sollten, sich selbst ihr Brot zu verdienen, sie hiezu 
auch in den Stand gesetzt sind. Die Frage also, welche Fertigkeiten den 
Mädchen schon in der Volksschule beigebracht werden sollen, ist eine für 
Oesterreich ungemein wichtige, denn es handelt sich hiebei um die Schaf- 
fung einer Basis, damit die Mädchen künftighin auch allein ihren Erwerb 
finden können. Es wird daher bei der Revision des Gesetzes darauf Rück- 
sicht genommen werden müssen, dass nicht nur die im jetzigen Systeme 
berücksichtigten Fertigkeiten gelehrt werden, sondern auch iene, welche 
nach localen oder äusseren Bedürfnissen geeignet sind, den Mädchen das 
Fortkommen zu erleichtern. Ferner scheint es mir unerlässlich nöthig, 
dass ein Paragraph eingefügt werde, worin auf die gewerbliche Bildung 
der Mädchen Rücksicht genommen ist. Die Mädchen sollen in der Volks- 
schule und von ihren Eltern darauf hingewiesen werden, dass sie schon 
frühzeitig ihren künftigen Erwerb ernsthaft in's Auge fassen, und es wird 
eine solche Verfügung nach allen Seiten hin von den besten Consequenzen 
begleitet sein. Es.würde sich dann bald zeigen, dass die oft so verderb-
	        
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