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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 8, 9 und 10)

Ebenso die Baubildhauerei, der Möbelbau und die Aufpolsterei, die Wand- 
und Zimmermalerei, das Anstreichen, Vergolden und Stafiieren, die praktische 
Schriften- und Schildermalerei; die Hohlglaserzeugung und Veredlung durch 
Schnitt und Schliff, die Glasmalerei und Glasverbleiung, das Mosaik; der 
Stoffdruck, die Färbe- und Batikverfahren, die Lederbearbeitung, der Buch- 
einband, die Papierkonfektion; der Holzschnitt und Holzstich, die Radierung, 
der Stahl-, der Kupferstich (man denke an Briefmarken, Papiergeld und 
wertpapierel), die Lithographie, die Spielwarenerzeugung. Auch der Geigen- 
und Lautenbau, die Schaufenster- und Auslagenherrichtung, die Bühnen- 
ausstattung und das Kostümwesen fallen in das Arbeitsgebiet einer Kunst- 
gewerbeschule. Ja ich kann mir denken, daß eine auf der Höhe ihrer Auf- 
gabe stehende solche Anstalt imstande sein müßte, eine schöne, jetzt aber 
verkornmende Erfindung wie das Kino zu retten. 
In allen genannten Berufen sind Tausende von Volksgenossen beschäf- 
tigt. Sie tragen durch ihre Abgaben zur Erhaltung der Kunstgewerbeschule 
bei, haben also ein Anrecht auf Förderung durch die Anstalt. Die ernsten 
Klagen mancher gewerblichen Genossenschaften über mangelnde Berück- 
sichtigung sind daher vollkommen berechtigt. 
Daß einzelne der aufgezählten Gewerbe an anderen Orten und an 
anderen Stellen Wiens didaktische Förderung erfahren, schließt die Not- 
wendigkeit der Aufnahme in das Arbeitsgebiet unserer Anstalt nicht aus. 
Denn die Kunstgewerbeschule soll ja, wie die Denkschrift Eitelbergers vom 
Jahre 1866 sagt, „nicht wie andere gewerbliche Lehrveranstaltungen Arbeiter 
erziehen, sondern Künstler im wahrsten Sinne des Wortes, solche Künstler, 
welche allen Anforderungen der Kunstindustrie, selbst den höchsten genügen 
können". Das will, in unsere Ausdrucksweise übertragen, sagen: Kräfte, 
deren Können und Einsicht nicht bei den besten bisherigen Leistungen 
eines Gewerbezweiges haltrnacht, sondern die beurteilen können, ob weitere 
Entwicklungsmöglichkeiten vorliegen und die Wege für solche zu weisen 
und auf ihnen voranzuschreiten verstehen; also führende Kräfte. Und eine 
Anstalt mit so hohen Zielen kann naturgemäß bloß einmal in einem Sprach- 
gebiet erhalten werden. 
Auch soll die oben aufgestellte lange Liste nicht die Vorstellung ufer- 
loser Pläne erwecken. Nicht für alle genannten Gewerbe ist ein Eingreifen 
jederzeit gleich dringlich und wichtig. Auch würden sie, von guten Werk- 
meistern praktisch gelehrt, in Gruppen zusammengefaßt, der Leitung einiger 
weniger maßgebender Lehrkräfte unterstellt werden können. 
Soviel über die Ausgestaltungsmöglichkeit des Lehrplanes. Was die 
Vermehrung der Schülerzahl betrifft, so wird diese ihre natürliche Begrenzung 
durch die Erwerbsaussichten der Absolventen finden. Aber diese Erwerbs- 
aussichten durch eine fortwährende künstliche Beschränkung der Schüler- 
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