einen breiten Wasserstrahl in die oberste
Stufe des Beckens; in der Mittelnische steht
Neptun auf einem wasserschnaubenden
Meerroß. Ein kleines Tonmodell im Salzburger
Museum zeigt unbeträchtliche Abweichungen
(Abbildung Österreichische Kunsttopographie
XIII, Fig. 288), aber die gleiche
straffe, sichere Behandlung wie die ausgeführte
Figur, die durch die Signatur und
durch archivalische Eintragungen als Arbeit
Josef Anton Pfäffingers gesichert ist. Der
ganze kühne Aufbau, der sich dem Beschauer
an den großen Häuserblock anzulehnen
scheint, erinnert auf den ersten Blick
einigermaßen an die Fontana Trevi in Rom;
da diese aber erst 1733, also ein Jahr nach
der Salzburger Kapitelschwemme entstand,
kann von einer Nachahmung wohl nicht gesprochen
werden. Und in der Tat beschränken
sich die Ähnlichkeiten auf die architektonische
Gestaltung der Rückwand und den
dräuenden Neptun in der großen Mittelnische,
also auf ziemlich allgemeine Anklänge.
Die Kapitelschwemme ist nicht von
dem ungeheuren römischen Monumentalbrunnen
abhängig, sie ist ein selbständiger
Bau, der glänzende Abschluß einer langen
Reihe wertvoller und interessanter Denkmäler.
Was neben und zum Teil auch nach
diesen fürstlichen Unternehmungen entstand,
kann sich mit ihnen nicht messen. Der kleine
Marienbrunnen, den Hans Schwäbl 169i
lieferte (Abb. 26), oder der zierliche Brunnen
in der Müllner Hauptstraße, den Lorenz
Stumpfegger 1727 verfertigtef (Abb. 27),
Abb. 28. Brunnen in der Kaigasse
müssen mit einem andern Maße gemessen werden. Es sind nicht Leistungen
einer großzügigen und repräsentativen fürstlichen Kunstliebe, sondern Schöpfungen
einer ganz bürgerlichen Gesinnung, Zeugnisse für ein stetes und
sympathisches Streben, die Heimatstadt um ein Stück bescheidener Schönheit
zu bereichern. Durch ihre einfache Anspruchslosigkeit und die geschmackvolle
Aufstellung gelingt es ihnen auch, ihr Ziel zu erreichen; sie verleihen
dem Platze, der Straße, wo sie stehen, Charakter, sie verbreiten anheimelnde
x Die beiden Komrakte in Österreichische Kunsnopographie, XIII, S. 23a und 232.