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kaum ein zweites Werk des Gebie-
tes, ja selbst außerhalb wird man nur
wenigen begegnen, die eine solche
Kraft der Überzeugung ausstrahlen
und den Beschauer zu der Erkenntnis
zwingen, daß er hier einem der besten
Werke der Porträtbildnerei seiner Zeit
gegenübersteht, und zwar nicht nur
seines Bereiches, sondern des Nor-
dens überhaupt. Mehr als mit dem
Ernste seiner altersgrauen Peters-
basilika, mehr als mit dem stolzen
Ausdruck seines städtischen und ge-
meindlichen Aufschwungs, der kühn-
gewölbten, lichtdurchflossenen Halle
von St. Jakob, ist Straubings Name in
der Geschichte deutscher Kunst für
alle Zeiten mit diesem einzigartigen
Bildwerk gesichert. Ja, selbst wenn
wir unsere Blicke auf die zeitgenös-
sische Porträtbildnerei des Auslandes
richten, werden wir kaum Gefahr
laufen, unsere Bewunderung vor der
Schöpfung dieses „Steinmetzen" er-
heblich zurückdämmen zu müssen.
Der Grabstein von rotem Salz-
burger Marmor, mit einer Höhe von
2'24 Meter, bei einer Breite von x18
Abh.25. Grabplatte derAgnes Bemauer in der Bern- Meter, ist in einer Chorkapene der
auerkapelle des St. Peter-Friedhofes zu Straubing Stiftskirche StJakObv leider etwas zu
hoch, eingelassen. Die Umschrift auf
dem flachen Rand lautet: „A" di M" cccc" xxxi starb vlreich chastenmayr an
dem heyligen phyngst abent dem got genedig sey."
Das Bildnis des Verstorbenen ist von der denkbar größten Einfachheit;
reine Gegenständlichkeit bildet den Kernpunkt in der Darstellung und schließt
die Größe der Wirkung in sich. Der Körper, in eine pelzverbrämte Schaube
mit weiten Ärmeln gehüllt, ist kaum sichtbar aus der Achse gerückt, die
zwar nur in den über dem Unterleib gekreuzten Händen, und in den
hilcher im Königlichen Allgemeinen Reichsarchiv München kam es während der Amtsführung Ulrich Kasten-
rnnyrs in den Jahren 1424 und x425 zu Straubing zu ernsten Bilrgerunruhen, da er im Geheimen einer großen
Handelsgesellschaft angehörte, die ihren Vorteil zum Schaden der Allgemeinheit suchte und die Bilrgersteuer
hinterzog. Es hat den Anschein, als ob Kastenmayr infolge der Streitigkeiten von seinem Amte abtreten mußte,
denn vom 16. Mai r426 wird er nicht mehr als Kämmerer erwähnt. Sein Sohn Hans, der x42: als Stadtrichter
von Passau erwähnt wird, wurde am 2x. November 1429 von den Herzogen Ernst und Wilhelm zum Stadtrichter
von Straubing ernannt. Aus dem obenerwähnten Bericht über die Streitigkeiten erhellt, daß Ulrich Kastenmayr
zu den angesehensten und wohl auch reichsten Bürgern der Stadt zählte.