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Volltext: Monatszeitschrift XVII (1914 / Heft 8 und 9)

verfaßt wurde. Eine bleibende Frucht dieses Unternehmens ist die von ihm in Gemein- 
schaft mit Direktor Dr. E. W. Braun (Troppau) verfaßte „Geschichte der k. k. Wiener Por- 
zellanrnanufaktur", welche 1907 im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei herauskam. 
Demselben Gegenstande galt auch sein letztes Werk: „Die Wiener Porzellansarnmlung 
Karl Mayer; Katalog und historische Einleitung" (Wien, Artaria, 1914). Auf dem Gebiete der 
Keramik, speziell des Porzellans, galt Folnesics im In- und Auslande als hervorragender 
Kenner, aber auch auf allen andern Gebieten der kunstwissenschaülichen Forschung 
betätigte er sich in unermüdlicher erfolgreicher Arbeit. Schon als junger Museumsbeamter 
hatte er sich mit Studien über antiken Schmuck beschäftigt, 1902 veröffentlichte er bei 
Schroll ein Werk: „Innenräume und Hausrat der Empire- und Biedermeierzeit", dem 1910 
ebenfalls bei Schroll das Buch: „Alte Innenräume österreichischer Schlösser, Paläste und 
Wohnhäuser" folgte. Das Kapitel „Das Kunstgewerbe in der Louis XVI- und Empire-Zeit" 
in der Lehnertschen „Illustrierten Geschichte des Kunstgewerbes" (Berlin, M. Oldenburg) 
stammt aus seinerFeder. Er war von 1885 bis 1897 Mitredakteur der„Mitteilungen",von da ab 
der Monatsschrift des Museums „Kunst und Kunsthandwer "; auch an der„Österreichischen 
Rundschau" betätigte er sich als ständiger Kunstreferent und publizierte in Tagesblättern und 
Fachrevuen zahlreiche Abhandlungen. Die Bestrebungen zur Reform des Kunsthandwerks 
erweckten sein lebhaftestes Interesse, er trat mit voller Überzeugung in Wort und Schrift 
für die moderne Kunst ein und beteiligte sich an der Gründung des Österreichischen 
Werkbundes, in dessen Ausschuß er gewählt wurde. Ebenso lebhaft trat Folnesics für 
moderne Gartenarchitektur und die Schaffung eines Künstlergartens in Wien ein und hatte 
die Genugtuung, daß seiner Anregung zufolge in der letzten Frühjahrsausstellung der 
k. k. Gartenbaugesellschaft eine darauf abzielende Preiskonkurrenz zur Austragung gelangte. 
Seit Jahren leidend, raffte er seine Kräfte immer aufs neue wieder zusammen,um seinen 
Pflichten, die er sehr ernst nahm und mustergültig erfüllte, gerecht zu werden und seine 
Studien und literarischen Arbeiten fortzusetzen. Von einem Unwohlsein, das ihn zur Inan- 
spruchnahme eines längeren Urlaubeszwangmatte er sich, wie eine Nachricht vom 21.August 
besagte, fast völlig erholt. Wenige Tage später erlitt er einen Schlaganfall, dem er erlag. 
Das Hinscheiden Folnesics' bedeutet für das Österreichische Museum einen schweren 
Verlust. Seine Kollegen im In- und Auslande, die gesamte Fachwelt, die Sammler und 
Kunstfreunde, denen er so viel Anregung und Förderung bot, werden dem hervorragenden 
Manne, der ein guter Mensch war, ein treues dankbares Andenken bewahren. 
USSTE LLUNG VON ARBEITEN DER ÖSTERREICHISCHEN 
KUNSTINDÜSTRIE 1850 bis 1914. Die Ausstellung von Arbeiten der öster- 
reichischen Kunstindustrie 1850 bis 1914 wurde Sonntag den 12. Juli geschlossen. 
ESÜCH DES MÜSEUMS. Die Sammlungen und Ausstellungen des Museums 
wurden in den Monaten Juli und August von 6.438 Personen, die Bibliothek von 
1.814 Personen besucht. 
ÜNSTGEVVERBESCHÜLE. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit 
Allerhöchster Entschließung vom 5. August d. J. dem Professor der Kunstgewerbe- 
schule des k. k. Österreichischen Museums Johann Macht anläßlich der von ihm erbetenen 
Übernahme in den dauernden Ruhestand den Titel eines Regierungsrates mit Nachsicht 
der Taxe allergnädigst zu verleihen geruht. - Wenige Wochen nach dieser Allerhöchsten 
Auszeichnung, am 26. August, ist Regierungsrat Macht im 71. Lebensjahre hingeschieden. 
Machts Bedeutung und Stellung an der Kunstgewerbeschule beruhte vornehmlich auf 
seinen in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts geleisteten Arbeiten zur Wieder- 
belebung der Emailtechnik; er war auch schriftstellerisch tätig. 
Der Minister für öffentliche Arbeiten hat den provisorischen Lehrer an der 
k. k. Kunstgewerbeschule Architekten Heinrich Tessenow mit der Rechtswirksamkeit vom
	        
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