Wir lassen also den amtlichen Vermerk vom Jahre 1740 aus dem Haus-,
Hof- und Staatsarchiv im Wortlaute folgen, da er uns, wie gesagt, manche
neue Aufklärung zu bieten scheint.
Es „bittet des Cammer-goldt-Schmidts und schaz-Carieradjuncten
johann Känischbauer hinterlassene wittib . . . nach dem im vorigen jahr
erfolgten Todt ihres Manns . . . um Unterstützung, wozu es dann heißt:
„Vorgedachtes Obrist Cammerer Amt erwehnet nicht minder von dieser
Supplicantin Ehe Mann in obigen Bericht, daß Selber noch zu zeiten Mays.
Beeder glorwiirdigen Römisch. K. K. Leopold- und joseph Höchst Seel. an-
denckens schon als CarHergold-Schmidt so gejließen, wie Embsig gedienet
habe, auch Vnter Ew. Kays. May. A" 712, anbey zu einem Schaz-Carier ad-
juncten resolviert, vnd Ihme zu gleich das drittel der Bey der Kays. Schaz
Cammer einkommenden accidentien verwilliget worden, zu dessen genuss
jedoch Er ohneacht seines vielfaltigen Sollicitirens, niemahls gelangen
können, dahero sich auch die wittib gänzlich erarmet und hiljf-loß befände.
Von derley Camer goldt Schmidts-Wittiben ist annoch kein Exemplum
vorhanden, daß ihnen etwas wäre gereichet worden, wiezumahlen aber der
verstorbene Känischbaur gegen die 50. jahr Bey Hojf als Can-iergoldschmidt
gestandten, über dieß auch den genuß des Ihme zuerkenten drittels Bey der
Kays. Schaz Cafrier, So Von a" 712 Biß zu dessen erfolgten absterben durch
27. jahr gleichwohlen etwas ausmachen würde, hat entbehren müssen, vnd
eben der Vrsachen halber die Wittib zu Ihrer Beeden Subsistenz ihre eigene
Mittel daran gestreckt, daß Sie zumahlen von ihrem Mann Seel. keine Ver-
lassenschajft iiberkomen, sondern sich nach mehreren Inhalt ihrer Beweg-
lichen Vorstellung völlig verarmet, anbey ganz gebrechlich und krank
Befindet; Also wäre diese Wittib wohl einer Besonderen Coriiseration
würdig, Vnd dahero die Treu gehorsamste Concertations Cofüission nicht
abgeneigt, für dieselbe ex Suma paupertate etwan mit jährl." 120 fl. auf
ihre noch etwan wenig übrige Lebens Täg, jedoch sine Consequentia für
andere derley Hof-Künstlers Wittiben gehorsamst einzurathen."
Dazu erfolgte nun die kaiserliche Entschließung (Resolutio Caesarea):
„Res" Caesa." obwohl der Mann nicht viel gearbeithet, noch gedienet,
auch darumb sonders Bezahlt worden, kan ihr, damit kein consequenz, loco
Eleemosynae aujf einmahl 300 fl. geben werden."
Die Ausfertigung ist vom 29. März datiert. (Ebenda Blatt 232 v.)
Es wird uns hier also nicht nur das Jahr 1712 als Jahr der Ernennung
Känischbauers zum Schatzkammeradjunkten bestätigt, sondern auch zur
Kenntnis gebracht, daß er vorher schon lange als Kammergoldschmiecl tätig
war und als solcher bereits für Kaiser Leopold I. und Kaiser Joseph I. ge-
arbeitet hat. Nach dem Worte „gegen die 50 jahre" gelangen wir, vom
Todesjahr 1739 zurückrechnend, in die erste Zeit der Neunzigerjahre des
XVII. Jahrhunderts als den Anfang seiner Tätigkeit für den Hof.
Wichtig ist dann noch der Vermerk des Kaisers, daß Känischbauer
„nicht viel gearbeithet" habe. Es mag sich dies aber nur auf die Tätig-