Allerdings sind alle Versuche der direkten Kombination alter Form-
gebung mit neuen Zweckbestimmungen naturgemäß hier wie anderwärts
gescheitert; das Rohrsystem der Warmwasserheizung darf ebensowenig
wie der gußeiserne Ofeneinsatz in dasselbe Gehäuse eingebaut werden, das
ursprünglich für offenes Feuer bestimmt wurde, beide Heizeinrichtungs-
arten können aber nebeneinander weiter bestehen, wie in den ältesten
Zeiten Kamin und Ofen nebeneinander auch in demselben Raume Anwen-
dung fanden. Beispiele hierfür sind reichlich vorhanden.
In ihrer formalen Entwicklung sind Kamin und Ofen naturgemäß
den Einflüssen jener lnnengestaltung gefolgt, deren Bestandteil sie bildeten;
dabei trat stets das kon-
servative Festhalten an
den einfachsten Zweck-
forderungen hervor. Der
Kamin insbesondere ist
in seiner Anlage so ty-
pisch und konstant, daß
wohl die ältesten Einrich-
tungen von den jüng-
sten wenig unterschieden
sind, was das Praktisch-
Konstruktive der Anord-
nung betrifft. Der äußere
Rahmen, der den Feuer-
platz in die Architektur
des Raumes eingliedert,
ist aber sehr wandlungs-
fähig und zu vielfältigen
Entwicklungen geeignet.
So gibt es eine Ska-
la von Kaminformen, die
vom Ziegelbau des Bau-
ernhauses bis zum Mar-
morprunk des Palazzo
oder dem monumentalen
Pathos öffentlicher Räu-
me eine große Steige-
rungsfähigkeit des Aus-
druckes aufweisen. Es ist
sozusagen die allgemein-
ste Form der I-Ieizein-
richtungen, wir wollen sie
daher zuerst behandeln
Eckkamin im Speisesaal von Schloßhof und den später entstan-