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Volltext: Monatszeitschrift XVIII (1915 / Heft 3 und 4)

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IEN. KÜNSTLERFÜRSORGEAKTIÜN. Das unter dem Präsidium des 
Direktors des k. k. Österreichischen Museums und der Professoren Rektor Edmund 
von l-lellmer und Hugo Darnaut stehende Künstlerfürsorgekomitee, welchem Vertreter 
aller Wiener Künstlervereinigungen angehören, hat vom August 1914 bis Ende Februar 19 r 5 
in 2 3 Sitzungen 728 Unterstützungsfälle, welche Zinszahlungen für Ateliers und Wohnungen 
sowie Monatsbeiträge und einmalige Beiträge zum Lebensunterhalt betrafen, in Verhandlung 
gezogen. Diese 728 Gesuche gingen von 354 in Not geratenen Künstlern aus (16 Architekten, 
82 Bildhauem, 2 5G Malern), von welchen 84 den Wiener Vereinigungen angehören, 
270 außerhalb der Organisationen stehen; hierunter sind 47 auswärtige Künstler (nach Wien 
gekommene polnische und in Wien lebende reichsdeutsche Künstler) und 23 Künstlerinnen. 
Mit Hinzurechnung der Frauen und Kinder der Unterstützungswerber, worauf bei der 
Bemessung der Unterstützungen entsprechend Rücksicht genommen wird. hat das Komitee 
dermalen für rund 900 Personen zu sorgen. Das bisherige Sammlungsergebnis beträgt 
213.000 Kronen, wovon ein sehr großer Bruchteil bereits verausgabt ist. Da die Fürsorge- 
tätigkeit noch geraume Zeit nach Kriegsschluß wird fortgesetzt werden müssen, wird das 
Komitee seine Werbearbeit mit dem gleichen Eifer wie bisher aufrechtzuerhalten haben. 
WETTBEWERB FÜR KRIEGERDENKMALE. Noch ist aergmße 
Kampf, der uns aufgedrungen wurde, nicht zu Ende. Aber jetzt schon empfindet 
jedermann den innigen Wunsch, all den Männern, die in diesem gewaltigen Ringen um 
des Vaterlandes Existenz und Ehre ihr Leben dahingegeben haben, seine heiße Dankbarkeit 
zum Ausdrucke zu bringen. So wie jeder einzelne in seinem Herzen diesen Helden gewiß 
schon längst ein stilles Denkmal gesetzt hat, so wird es zweifellos auch eine Herzenssache 
der ganzen Bevölkerung in allen Gauen unseres Vaterlandes sein, jenen Männern auch 
sichtbare, zu den kommenden Geschlechtern sprechende Denkmale zu errichten, als 
weihevolle Zeichen pietätvoller Erinnerung und grenzenloser Dankbarkeit. Darum ist es 
nicht verfrüht, wenn Staat und Öffentlichkeit sich schon jetzt mit dieser Aufgabe befassen, 
um deren baldige Verwirklichung zu ermöglichen. 
Von diesen Erwägungen und von der Absicht geleitet, das künstlerisch würdige 
Gelingen solcher Denkmalschöpfungen zu sichern, sieht sich das Unterrichtsministerium 
veranlaßt, einen Wettbewerb unter nachstehenden Modalitäten zur Ausschreibung zu 
bringen: 
Gegenstand dieses Wettbewerbes sind Denkmale für die im gegenwärtigen Feldzüge 
gefallenen Krieger, wie sie im vorstehenden charakterisiert erscheinen. 
Art und Form des Denkmals werden dem freien Ermessen des Künstlers anheim- 
gegeben. Zugelassen sind sowohl Werke der Baukunst, der Bildhauerei und der Malerei 
als auch solche des Zusammenwirkens dieser Künste. 
Die Wahl des Standortes für das Denkmal wird gleichfalls dem freien Ermessen des 
Künstlers überlassen. Jedem Entwurf muß aber eine ganz bestimmte, dem öffentlichen 
Verkehr zugängliche Örtlichkeit zugrunde liegen. 
Die Entwürfe müssen in jeder Hinsicht auch tatsächlich durchführbar sein. Sie sind 
in solchen Dimensionen auszuführen, daß die Preisrichter sich auf Grund derselben über 
deren schließliche Durchführung nach jeder Richtung hin ein abschließendes Urteil bilden 
können. Insofern der Entwurf eine plastische Darstellung zuläßt, ist eine solche beizu- 
bringen. Der Maßstab jedes Entwurfes ist auf demselben zu verzeichnen. Auch ist die 
ungefähre Höhe der Kosten der Ausführumg des Entwurfes anzugeben. 
Dieser Wettbewerb ist auf österreichische Künstler beschränkt. 
Als Jury wird die ständige Kunstkommission des Unterrichtsministeriums fungieren. 
Als Preise stehen zwei erste Preise im Betrage von je 15.000 Kronen, zwei zweite 
Preise im Betrage von je 8.000 Kronen, zwei dritte Preise im Betrage von je 6.000 Kronen, 
zwei vierte Preise im Betrage von je 4.000 Kronen, im ganzen demnach acht Preise im 
Gesamtbetrage von 66.000 Kronen zur Verfügung.
	        
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