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Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 1 und 2)

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berey angewendet werden, zum Theil weichen sie aber davon ab.     
Sobald der Stoff mit dem Mordant vorgedruckt ist, wird er durch ein 
Kuhmistbad passirt, oder in Wasser gehÀngt und dann in die Farbe gebracht, 
wornach die vorgedruckten Stellen sich viel stÀrker mit Farbe gesÀttigt 
haben, als die weiß gebliebenen. je mehr der Stoff echte Farben erhalten 
soll, desto mehrere Mordants (fÌr jede Farbe nÀhmlich das ihr entsprechende 
Mordant) mÃŒssen angewendet werden, wie dieß z. B. bey dem Artikel 
LaPis der Fall ist     " Nach dem AusfÀrben muß sowohl die ÃŒberiiÃŒssige 
Beitze, als die Farbe von denjenigen Stellen weggeschafft werden, welche 
weiß bleiben sollen. Zu dem Ende reinigt man die ausgefÀrbten Zeuge 
in einem Kessel mit  V  ' 
Wasser und Weitzen- ,    7,    
kleyen, und bringt sie      
dann zum Bleichen auf     
den Bleichplan, indem      -e  75 w":  
man sie mitder rechten i        
Seitenachuntenlegt.""""  w. w.      
In der angegebe-  5 À       
nen Zeit wurden fast l  7333i":  w   V1 
alle Farben mit Beizen P-   Qgya- w.   A?  
vorgedruckt, weil sie 'À' '  z?  a?   
dadurch gegen die y  "W  .463!)    47.. 
Sonne und gegen das     i? ' (a ' 9- J  
Waschen, besonders       
mit Seife und Lauge,       i." 
widerstandsfÀhigerwur-    Kt 7a  7a  
 Abb. xg. A.US einem lillustenuch deLHK. K. Privil. .Zitz. À Catiun Fabrik 
tigen (verdickten) Far- j. Silberer in (Sei. ChnstoghkbgiigciggnliÀÀgzghrgi18, wirkliche Große (Öster- 
ben ohne Beizen als 
„unechter Druck" bezeichnet. Es gab allerdings einige Farbenfv" die auch 
ohne Beizen haltbar waren und den mit Beizen hervorgerufenen kaum 
nachstanden. Sie wurden besonders dort verwendet, wo man zu bereits 
vorgedruckten und mit Beize behandelten noch weitere hinzusetzen wollte. 
Der ganz "unechte Druck"? war in Österreich seit dem Jahre 1796'und 
durch eine BestÀtigung der Verordnung aus dem Jahre 1817 als Betrug ver- 
' Über den Lapisdruck siehe spÀter Seite 26. 
n Wichtigere Verbesserungen siehe Keeß und Blumenbnch, a. a. 0., Seite 358 f. 
m" Die Keeß, a. a. 0., Seite 20x und 20a, aufzÃŒhlt. 
1' Auf Seite 225 findet sich a. a. O. bei Keeß die folgende Bemerkung zu zwei StÃŒcken der von ihm 
angelegten Sammlung: "Zwei Muster von solchem Druck, wodurch der lÃŒappdruck nachgenhmt ist. Die fertigen 
Farben werden bloß mit dem Model ohne alle Beize auf den Katun gedruckt, daher sie keine Haltbarkeit besitzen. 
Min nennt diese Ware irn gemeinen Leben judenware. Ungeachtet der falsche Druck verboten ist, so sind hier 
doch die vorliegenden Muster aufgenommen worden, teils um sie mit dem echten Dnicke vergleichen zu können, 
teils weil der falsche Druck hin und wieder doch noch zur Übervorteilung der KÀufer angewendet wird."  Zum 
Gesetz gegen den Falschdruck siehe auch Slokar, a. a. 0., Seite 275 5.
	        
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