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Prärogativen und Vorrechten abtreten dürfe"? 1791 kommt Mack auf diese
Angelegenheit zurück, bittet Kaiser Leopold, ihm seinen inzwischen 23 Jahre
alt gewordenen Sohn Franz als k. k. geheimen Hof- und Kammerjuwelier
beizugeben und „beruft sich darauf, daß dieser bei der erfolgten letzteren
erfreulichen Kaiserkrönung in Frankfurt, sowie bei der hungarischen
Krönungsfeyer, dan bey den drey erfreulichen Verlobnissen des k. k. Hauses
sich vorzüglich gebrauchen ließ". Auch bezieht er sich auf die vielen Gnaden-
beweise der Kaiserin Maria Theresia und besonders auf das Wohlwollen
der Erzherzogin Marie Christine.
Mack hat in der Tat mit seinem jüngeren Sohne an der Reise Kaiser
Leopolds II. zur Krönung nach Frankfurt, Oktober 1790, teilgenommen.
Der im k. u. k.
Hof- und Staats-
archiv befindli-
chen Beschrei-
bung dieser
Reise" liegt
ein in Frankfurt
Eisenschmuck, Anfang des XIX. jahrhunderts, aus dem gräflich Wrbnaschen Gußwerke in Horzowiu, Böhmen
gedrucktes Quartierverzeichnis der mehr als 600 Reiseteilnehmer bei, aus
dem hervorgeht, daß der „geheime Cameral-Zahlmeister" Herr von Mayer
mit dem „Hofjuwelier" von Mack „unter der neuen Kräm 96" heim
I-Iandelsmann Brevellier gewohnt hat. Auch der „k. k. Kammer-Medallieur
und Obermünzgraveur" J. N. Würth hat die Reise mitgemacht. Laut „Aus-
gab auf der Hinreise zur Kaiserkrönung nach Frankfurt im Jahre r79o"""1""
wurden an Mack die Reisekosten mit 498 H. 30 kr. und die „Bekösti-
gungs-Unkösten" mit 470 H. 14 kr. vergütet, der anscheinend anspruchs-
vollere Würth erhielt an „Reise-Unkösten" 997 H. und an „Zöhrungs-
Unkösten" 882 H. 30 kr. Die naheliegende Frage nach dem Zwecke
der Mitnahme Macks auf diese Reise Hndet teilweise ihre Erklärung unter
den „Extra-Ausgaben" des oben erwähnten umständlichen Ausgaben-
verzeichnisses, wo es heißt: „Nota. Die Verfertigung derer Kronen ist dem
i" Akt im Oberstkämmereramte Nr. 71 780 und ad Nr. n 76x.
i" Eine sehr umfangreiche Darstellung, welche die Akt-Nr. 79, 649 9 trägt.
i" Obigem Akte beiliegend.