Wiener-Neustädter Bür-
gerssohn gewesen, ge-
bbren 1800?" Von 1815
bis 1816 erlernte er da-
selbst bei Josef Nußbaum
die Siegelschneidekunst.
Ob er in den folgenden
Jahren vielleicht in Wien
gearbeitet hat, ist un-
bekannt, aber zu Anfang
der Zwanzigerjahre war
er in der Glaswarenhand-
lung des Christoph von
Habermayer in Wiener-
Neustadt als Gehilfe tätig
und hier mag der ehe-
malige Siegelschneider
das erlernte Schneiden
des Steines auf Glas an-
gewendet und sich aus
eigener Kraft zu einem
trefflichen Glasarbeiter
ausgebildet haben. Denn
schon am 14. Mai 1822
reichte er beim Wiener-
Neustädter Magistrat um
die Erlaubnis ein, das
Gewerbe des Glasschnei-
dens und Glasschleifens
Geschninenes Glas von]. Haberl, Wiener-Neustadt, 1822 ausüben zu dürfen! in"
dem er darauf verweist,
daß er das Gewerbe gründlich erlernt habe und der einzige in diesem
Fache in Wiener-Neustadt sein werde." Er beruft sich hiebei auf ein
„rühmliches" Zeugnis des „Direktors des k. k. niederösterreichischen
polytechnischen Institutes in Wien" vom 8. Mai x822. Es liegt nicht mehr
im Wiener-Neustädter Akte, wohl aber habe ich den Entwurf dieses
Zeugnisses in der Registratur der k. k. Technischen Hochschule unter der
Nr. 330 vom ]ahre 1822 aufgefunden, wo auch Haberls Eingabe erliegt.
Diese ist vom 8. April 1822 und Haberl sagt darin, daß er die „hohe Gnade
hatte, daß zwei von ihm geschnittene Gläser zur Aufstellung in diesem
' Wahrscheinlich nicht in Wiener-Neustadt, sondern in Wien. Er war der Sohn des Wiener-Neustädter
Zwirnhändlers gleichen Namens, welcher in der Brüdergasse 24 (jetzt Bahngasse) wohl kurz vor 1820 ein Haus
gekauft und dadurch das Bürgerrecht erworben hat. An dieses Haus wurde der „minderjährige Bürgersohn"
Josef Haberl am 6. Oktober r82o „angeschriebewt Haberl senior ist 183g gestorben.
i": Reg. V, Faszikel 35, Nr. 263.