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Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 5, 6 und 7)

Wiener-Neustädter Bür- 
gerssohn gewesen, ge- 
bbren 1800?" Von 1815 
bis 1816 erlernte er da- 
selbst bei Josef Nußbaum 
die Siegelschneidekunst. 
Ob er in den folgenden 
Jahren vielleicht in Wien 
gearbeitet hat, ist un- 
bekannt, aber zu Anfang 
der Zwanzigerjahre war 
er in der Glaswarenhand- 
lung des Christoph von 
Habermayer in Wiener- 
Neustadt als Gehilfe tätig 
und hier mag der ehe- 
malige Siegelschneider 
das erlernte Schneiden 
des Steines auf Glas an- 
gewendet und sich aus 
eigener Kraft zu einem 
trefflichen Glasarbeiter 
ausgebildet haben. Denn 
schon am 14. Mai 1822 
reichte er beim Wiener- 
Neustädter Magistrat um 
die Erlaubnis ein, das 
Gewerbe des Glasschnei- 
dens und Glasschleifens 
Geschninenes Glas von]. Haberl, Wiener-Neustadt, 1822 ausüben zu dürfen! in" 
dem er darauf verweist, 
daß er das Gewerbe gründlich erlernt habe und der einzige in diesem 
Fache in Wiener-Neustadt sein werde." Er beruft sich hiebei auf ein 
„rühmliches" Zeugnis des „Direktors des k. k. niederösterreichischen 
polytechnischen Institutes in Wien" vom 8. Mai x822. Es liegt nicht mehr 
im Wiener-Neustädter Akte, wohl aber habe ich den Entwurf dieses 
Zeugnisses in der Registratur der k. k. Technischen Hochschule unter der 
Nr. 330 vom ]ahre 1822 aufgefunden, wo auch Haberls Eingabe erliegt. 
Diese ist vom 8. April 1822 und Haberl sagt darin, daß er die „hohe Gnade 
hatte, daß zwei von ihm geschnittene Gläser zur Aufstellung in diesem 
' Wahrscheinlich nicht in Wiener-Neustadt, sondern in Wien. Er war der Sohn des Wiener-Neustädter 
Zwirnhändlers gleichen Namens, welcher in der Brüdergasse 24 (jetzt Bahngasse) wohl kurz vor 1820 ein Haus 
gekauft und dadurch das Bürgerrecht erworben hat. An dieses Haus wurde der „minderjährige Bürgersohn" 
Josef Haberl am 6. Oktober r82o „angeschriebewt Haberl senior ist 183g gestorben. 
i": Reg. V, Faszikel 35, Nr. 263.
	        
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