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Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 11 und 12)

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zufällig gerade Ähnliches kennt. Ich habe immer die Empfindung, daß die 
Sicherheit mancher Forscher auf solchem Grunde beruht. 
Jedenfalls sehen wir aus allem aber, daß die französische Banderzeugung 
im XVIII. Jahrhundert gerade in künstlerischer Richtung führend war und 
ihren Einfiuß tatsächlich bis Wien und von hier aus weiter nach dem Osten 
geltend gemacht hat. 
Anders lagen, wie bereits erwähnt, die Verhältnisse in der Schweiz; 
hier handelte es sich vor allem um die Massenerzeugung einfacherer Ware. 
Wir wollen aber zunächst nun einen Blick auf die Entwicklung der 
kunstvolleren, auf den älteren Stühlen ausgeführten, Arbeiten in Österreich 
werfen. 
Nach Helene Deutsch gab es schon zu Beginn des XVIII. Jahrhunderts 
eine Ausfuhr von Bändern aus Wien. Und im Jahre 1736 wurden hier 
22 bürgerliche Bandmacher, 19 Dekretisten (das heißt solche mit besonderem 
Schutzdekret) und 18 Stöhrer (das heißt solche ohne Befugnis) gezählt?" 
Daneben stellten, wie schon gesagt, auch die Posamentierer Borten und 
Bänder her. Nach der Mitte des XVIILJahrhunderts vereinigten sich dann die 
Bandweber und Posamentierer. Die Kaiserin war gegen alle Neuschaffung 
von Zünften, daher ursprünglich auch gegen diese „Union".'" Mit gewissen 
Beschränkungen erfolgte im Jahre 1756 aber doch die Genehmigung; im 
„Resolutum" heißt es unter anderem aber: „Wobey die delegirte Commission 
darauf zu sehen hat, daß nur jene Bandmacher der Bruderschaft einverleibet 
werden, welche in der feineren Arbeit wohl geübet, und mit tüchtigem 
Werkzeug versehen seynd. Allen übrigen, und jenen, welche die Ein- 
verleibung selbst nicht verlangen, können die [früheren] Schutz-Decreta ad 
dies vitae beygelassen werdenßw" 
Zweijahre darauf finden wir eine neuerliche Entscheidung der Kaiserin, 
„daß das Bandmachen einen jeden, und also auch denen Weibspersonen 
(mit alleinigen Ausschluss deren reichen Bändern) frey verbleiben solle". 
Also einen wirklichen Zunftzwang gab es für die Bandmacher nicht. Unter 
„reichen Bändern" sind hier offenbar die „gold- und silberreichen" gemeint, 
die, wie bereits erwähnt, den Posamentierern vorbehalten waren.1- Im 
Jahre 1756 war übrigens die Einfuhr von Bändern nach Österreich verboten 
worden. 
" Näheres bei Franz Bujatti „Die Geschichte der Seiden-Industrie Österreichs" (Wien, 1893), Seite a2. 
Damach war die Bandweberei größtenteils in den Händen von Ausländern und Protestanten. 
Wenn es in Max I-leidens "Handbuch derTextilkunde" (Seite 638) heißt: „auf demTzbor in Wien, der 1676 
angelegt wurde, bestanden zwei Bandmühlen, von denen mit der Belagerung (1683) jede Spur verloren ging", 
so können wir augenblicklich nicht sagen, worauf diese Nachricht fußt. Über die Bemühungen Bechers, im 
Jahre 1671 in Wiener-Neustadt ein Werkhaus zu errichten, in dem in verschiedenen Gewerben, darunter auch 
in der Seidenbandmacherei, unterrichtet werden sollte, siehe Bujatti, a. a. 0., Seite u. 
Über das Einfuhrverbot für Seidenbänder und anderes vorn Jahre 1727 asiehe Franz Martin Mayer 
„Die Anfänge des Handels und der Industrie in Österreich und die orientalische Compagnie" (Innsbruck, 1882) 
Seite 73. Dasselbe Seite 70 über die Einführung der Gold- und Silberbortenerzeugung in Wien. 
"t Ad Protocollum Commissionis Aulicae delegatae Inf. Austriae de dato 30 Nov. 1754. 
"F" Wien, den 1. April 1755. Ebenda im Akt vom 26. März 1756. 
1' Ebenda im Akt vom z. Juni 1758; vgl. zum Ganzen: Akt 97 ex Aprili 774.
	        
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