Fracht, Briefporto, Provision und Mauth-Abgabe" macht Känel nun folgende
Vorschläge:
Erstens „wird hiezu ein Mann erfordert, welcher eine Kenntniß derer
in der Schweitz errichteten Fabriquen besitzet . . . 3', was dann noch näher
ausgeführt wird. Dieser Punkt scheint ja etwas stark auf die Person
zugeschnitten zu sein und mag jemandem, der gewohnt ist, heutige
,,Reorganisations-Vorschläge" und dergleichen zu lesen, vielleicht nur ein
Lächeln abgewinnen; nach dem früher Gesagten wird man aber zugeben
müssen, daß Känel sachlich im Rechte war.
Der zweite Punkt beschäftigt sich mit den
"lnwnl" . "TÜTJ Fehlern, die der Fabrikant Joner (l) gemacht
i l l l lil i lniqlilti i. habe. Diese Fehler beträfen die Berechnung
w, ' i i} l l w). des Weber-, Wickler- und Zettlerlohnes, die
, um mindestens I5 Prozent höher seien als
{i l i I i l i. in der Schweiz. Es wäre auch nötig, „ganze
iiiiiiillhl.
Familien aus der Schweiz hierzu zu engagiren,
da Mann, Weib und Kinder zugleich arbeiten,
hiemächst aber anderen jungen Leuten hiesiger
Orten gegen ein gewisses Lehr-Geld ihre
Wissenschaft beybringen können".
Es wird dann vorgeschlagen, etwa zwölf
Stühle und die dazugehörigen Leute kommen
zu lassen, „welches aber sehr schwer halten
wird".
Der dritte Punkt verlangt, daß die Über-
„Flammirte Seidenbänder". Abb. 54; m siedlung der Arbeiter „franco" erfolgen solle,
im" 'i','g"""""' 69"?" Q'"_'s"'i"") „indem niemand aufs gerathe wohl sein Vater-
auf Weiß; Abb. 55: die Rander in starken _ _
pmm, aummn, dazwigghgn Qugdrgkg land und gewisses Brod verläßt". Die Kosten
invmchißdenemömche" "ndweißüclß" erhöhten sich dadurch, daß man nicht alle auf
Tönen. Aus der Mestrozischen Samrn- . . . ..
m; (Österreichisches Museum) einmal beieinander haben konne, und daß
auch die „hierzu nöthigen Spione" in Betracht
kämen. Auch werde niemand „ohne Hofnung einiges Gewinstes" sein
Vaterland verlassen.
Man müsse daher (Punkt 4) dem Fabrikanten, seiner Familie und den
mitkommenden Arbeitern für mindestens zwanzig Jahre „freyes Logis"
bieten, um so mehr als „hier in Wien die Wohnungen überaus kostbar sind"."
Wegen der Färberei wird (in Punkt 6) erwähnt, daß die Farben in Wien
im allgemeinen um die Hälfte mehr als in der Schweiz kosteten, zum Teil
selbst das Zweieinhalbfache. Die für die Färberei nötigen Kessel müßten auf
Kosten Ihrer k. k. Majestät beschafft werden. .
Der siebente Punkt spricht von den, dem „Joner erlaubten, dem
Niederläger [Händler] aber aus der Schweitz verbottenen Articuln, nemlich
"F Für einen Stul-ilmacher wäre überdies auf sechs jahre eine außerordentliche jährliche Zulage von
mindestens hunden Gulden nötig (Punktj).