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MAK

Full text : Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 11 und 12)

Wasser, und Doppelband", zu deren Herstellung man sofort 30 Stühle

benötigefi

Wichtig ist der neunte Punkt, der die Maschinen erwähnt, die zur

weiteren Behandlung der vom Webstuhle kommenden Bänder erfordert

werden: „Um die Waare gehörig zu appretiren ist eine Machina nöthig,

die Doppelbande zu gummiren und zu glätten, ferner ein Abmaß- und appretir-Haspel

 samt dazu gehöriger Machine und Uhrwerk, deßgleichen eine Machine

zum Wasser . . . .  wie auch eine zum Druckwerke, um die gemeinen

Seidenbande, so in Ungarn starken Abgang haben, mit Blumen zu drucken".









Seidenbiinder in Ar: der „Brillantstofiw. Abb. 56: blaßbraungelh; Abb. 57: rnattbläulich; Abb. 5B: lila;

Abb. 59: lila, Ränder mit Weiß, durchbrochen; Abb. 50: weiß auf Rosa; Abb. 6x: rosa auf Weiß. Aus

der Mestrozischen Sammlung. (Österreichisches Museum)

Die Punkte 10 bis 17 enthalten die Bedingungen, unter denen Känel

bereit wäre, die Leitung der Fabrik zu übernehmen. Es sind dies: die

Befreiung von allen Auflagen für zwanzig Jahre, das Recht freier Rückkehr

in seine Heimat, das Verbot des Abziehens von Arbeitern durch andere

Fabrikanten, die Zusicherung, daß die oben erwähnten Gründungskosten

ihm, seinen Erben oder Teilhabern nie angerechnet würden, die weitere

Versicherung, daß man ihm nach Ablegung einer Probe Geld zur Ver-"

 „Dreissig Stühle mit Seide zu fournieren" heißt es weiter, „erfordert ein Capital von 30.000 8."

(Punkt 8), was dann näher auseinandergesetzt wird. Zugerechnet wird hiehei schon ein gewisser Seidenvorrat

von allerlei Farbe, um Bestellungen sofort ausführen zu können, sowie ein gewisser Grundstock an Geld

zum Beuiebe. - Unter „Wasserband" ist gewässertes (rnoiriertes) Band gemeint. - Über „Doppel- oder zweirechtiges

 Atlaßhand" siehe Bartsch, a. s. 0., II. Seite 15 3.

H Hier ist das Papier zerstört; es handelt sich offenbar um das sogenannte „Moirierenü
            
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