größerung der Anlage auf zwanzig Stühle und zum Einkauf der Seide
zuweisen werde, und daß man ihn nach der Einrichtung der Fabrik nicht
verstoßen werde, ferner die Schaffung einer Sicherheit bei einem Bankier
in der Schweiz, dann die Erlaubnis, bei der Übersiedlung nach Wien
Waren für wenigstens zweitausend Gulden zollfrei einführen zu dürfen.
Endlich folgt die Forderung, sowohl ihm als seiner Familie und den
mitkommenden Arbeitern „freyes Exercitium Religionis" zu gewähren.
Ein großer Teil der hier aufgestellten Punkte ist schon in dem etwas
früher abgefaßten „Memoriale" an die Kaiserin enthalten. In der Einleitung
zu diesem Schreiben spricht Känel übrigens seine bestimmte Erwartung
aus, daß es in den Staaten der Kaiserin, „besonders in der weltberühmten
Residentz Stadt Wien" tatsächlich möglich sein werde, sowohl Seiden- als
F lorettbänder herzustellen, „gleich [wie sie] in der Schweitz, England,
Daenemark, Preußen, Holland und Würtenberg in unbeschreiblicher Menge
verfertigt und in die österreichischen Landen eingeführt werden"?
Es finden sich in diesem Schriftstücke dann die bereits gebrachten
Mitteilungen über den Umfang und die Bedeutung der schweizerischen Band-
Weberei. Im weiteren wird wieder um die Befreiung von Auflagen angesucht,
„so wie man selbige in der Schweiz ha "; sodann wird das Verlangen gestellt,
daß die Kaufleute in Wien und sonst in Österreich verpflichtet würden, die
von Känel hergestellten Bänder „um billichen preis" zu kaufen, und daß so
lange nichts eingeführt werden dürfe, als seine Waren nicht verkauft seien.
Da für die Fabrik „ein sehr geraumer platz und tüchtiges Gebäude" nötig
sei, mögen ihm diese für zwanzig Jahre unentgeltlich in Wien selbst oder
in der Umgebung bis zu einer Stunde Entfernung zugewiesen werden."
Wie wir bereits mitgeteilt haben, hat der Commercien-Rat sich der
Sache Känels sehr warm angenommen und der Kaiserin die Bewilligung
der Hauptpunkte vorgeschlagen?"
' Zitat nach dem Entwurfe.
"W Über die persönlichen Eigenschaften Kiinels, seine Vermögensverhältnisse und so weiter gibt uns ein
Schreiben des Freiherrn von Summer-au an den Cornmercial-Rat (aus Freiburg i. Br. vom 25. Mai 1752) oder
vielmehr ein zugrunde liegender amtlicher Bericht Rheinfeldens vorn x8. Mai des jahres Aufscbluß; es heißt
da. seine „autTtlhrung sei so lange er sich in Lörach aufhalte, untadlhaft", er arbeite ßeißig, sei friedlich, verstehe
die Fabrik als gereister Mann vollkommen gut, „führe mit eigner Hand die Cor-respondenz, auch eine doplete
Buchhaltung". Er habe zwar ,.eine mit Meublen ziemlich wohl eingerichtete Hausbaltung"; an einer größeren
Barschaft sei aber zu zweifeln, „weillen Er noch ein junger Mann, und sich noch nicht lang in Lörach aufs
halte. Hingegen habe er eine Tochter von einem wohl Bemitleten Burger aus der Statt Arau geheyrathet"
und könne von seinem Schwiegervater dereinst „Schöne Mittel" erwarten. Der Wert seiner „Mobilien Stuehl
und vorrätige Seide" wird, „wenn Er außer Lands keine Passiva habe", auf zuoo fl. geschützt.
Der Bericht Rheinfeldens lißt uns aber auch erkennen, daß sich Känel in Lörrach nicht sehr zufrieden
gefühlt haben muß; denn es heißt da, daß er, wenn man ihm die Mittel zur Übersiedlung und zur Mitnahme der
unentbehrlichen Arbeiter gebe, „auf die Erfüllung der meisten in seiner Supplique . . . . angetragenen beding-
nusse nicht mehr starckh andr-ingen dürfte. weilen dem weitem Vernehmen nach, ihme der Länger aufenthalt zu
Lörach gar nicht mehr anständig seyn solle. . . ."
Die erwähnte Gattin Känels, die in einem weit späteren Berichte als außerordentlich tüchtig, gewisser-
maßen als die Seele des Unternehmens, geschildert wird, muß uns noch wiederholt beschäftigen. Wir werden
auch Känel selbst noch näher kennen lernen.
"m r. landesfürstlichen Schutz nebst freiem Quartier für sich und seine Leute,
a. freie Religionsübung, wie die Niederläger genießen (Känel war Augshurgischen Bekenntnisses. Vgl.
Schreiben des Commercien-Rats vorn 20. November 176a),