MAK

Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 11 und 12)

447 
Der bisherige Name des Unternehmens „von Känel und Comp." wurde 
in „k. k. Erbländische Penzinger Seiden Band Fabrics Compagnie" um- 
geändert. _ 
In dem „Extractus Protocolli Consilii Commercialis Aulici de dato 
7. januarii 1771"?" heißt es (im Votum) auch: „Die mißlichen Umstände, 
welche die Interessenten der Penzinger Band Fabrike immer mehr ihrem 
Verfalle nähern, sind dem Treugehorsamsten Hof- Commercien Rath nur 
zu sehr bekannt, und man wünschte daher, daß diesser mittelst Eintrettung 
der neuen Vorgeschlagenen Mitgenossen Weigl und Salliet, die das Werk 
mit einer Einlage von 100.000 H. unterstützen, und für den Verschleiß 
der Waaren sorgen würden, geholfen werden 
könnte; da man überzeugt ist, daß die der- 
maligen Interessenten der Penzinger Fabrike 
[also Känel und Schultz] in der besten Absicht 
diese Fabrike zu eilfertig ins große gesetzt, und 
bereits ihr ganzes Vermögen darein verwendet 
haben; auch nur aus Abgange des Verschleißes 
in die dermaligen Umstände versetzt worden seyen. 
Die Niederlags-Verwandte Weigl und Salliet haben 
sich hauptsächlich das privilegium privativum auf rojahre 
erbeten: Vermög welchem binnen dieser Zeits-Frist xm" 
keine neue Fabrike auf Seidenbänder errichtet und 2d" 
ihnen primitive die Commercial-Pässe auf die abgängige 
Sammet- Farb-Tafet- Floret- und Stroh-Bänder bewil- 
 
 
Seidenbänder. Abb. 7a: 
. „ - - - - - blaßviolett und weiß; 
liget werden sollten. Ein derartiges Privilegium wurde Am 79: Ripsband wem 
aber nicht erteilt}? rot und schwarz. Aus der 
Im Vertrage der Teilhaber der Känelschen Fabrik mwuischmsammmng- 
_ (Österreichisches Mu- 
vom Jahre 1771 heißt es nur, daß nach den Dekreten des Seurn) 
k. k. Commercial-Consesses vom 16. und 21. Februar 
dieses jahres die Versicherung enthalten sei, daß „weder denen einzelnen 
Bandfabrikanten noch denen Niederlagsverwandten oder bürgerlichen 
Handelsleuten, sondern nur denen gegenwärtig bestehenden Seiden- 
bandfabriken zur Einfuhr fremder Bandgattungen Comercialpässe ertheilet 
werden, anmit festgesetzt bleiben soll, dass solang sothane Fabriken im- 
stande seyn werden, die Erblande mit Seiden-Bändern genugsam zu ver- 
sehen, die Errichtung neuer Seidenbandfabriken nicht verwilliget werden 
würdeßiit 
Die Frage dieser „Commercialpässw wird auch in späteren Akten, die 
die verschiedensten Bandweber und Händler betreffen, immer wieder be- 
rührt. Da man eingesehen hatte, daß ein unbedingtes Einfuhrverbot solange 
' 30 ex Februnrio 771. 
u 30 ex Febr. 771. 
"F" Akt 3 ex Aprili 771 handelt wie 
es wird hervorgehoben, daß die Unternehmung 
erzwingen" könne. 
der von den Pässen für die neuen Teilhaber der Penzinger Fabrik; 
„die noch abgängige Sorten in den bestimmten 2 Jahren nicht
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.