Zur Unterscheidung der in- und der ausländischen
Bänder war ein „CommercialstempeP eingeführt. Da
sich aber die ursprüngliche Art der Stempelung als
unzureichend erwies, wurde ein eigener „Commercial-
Stempler aufgestellet, welcher in Hinkunft die von den
hiesigen Fabricken erzeugte Seiden-Bänder vor ihrer
Verpackung in den Fabricken selbst an beyden Enden
mit dem Commercial-Stempel; und zwar in verschiedenen
kennbaren Farben bezeichnen" sollte."' Im Jahre 1784
wurde auch ein Antrag der niederösterreichischen
Regierung genehmigt, „womit sowohl die floret und
wollen: als auch die geblumten, oder sogenannten
tigurirten Seidenbänder künftig nicht nur bei Fabricken,
sondern überhaupt . . . mittelst . . . eigenen Stempeln
bezeichnet werden sollen". "l
Wir wollen aber noch einmal zur Betrachtung der
Känelschen Fabrik in Penzing zurückkehren.
Der arme Känel, der jedenfalls ein sehr tüchtiger Smienbändu
Fachmann der Bandweberei, aber offenbar kein ebenso Abb- 831 braun M Weiß
geschickter Geschäftsmann war, scheint durch den 2353;.
neuen Vertrag tatsächlich vom Regen in die Traufe und I-ichrblau: Abb- 851
gekommen zu seinfh" Nicht nur, daß ihn die beiden üch'b"""' d" "m" g"
Wässer! („moiriert"). Aus
der Mestrozischen Samm-
Zwang und wünscht, daß man fernerhin mit Geldvorschüssen an Fabriken mehr _ _
zurückhalte; sie meint auch, „das anstatt der vereinigten Fabriquen, besonders von km5" (Österrewhlsches
dergleichen ordinari Waaren, einem jeden in particulari zu arbeiten gestattet Mumm)
werden möge", da die „Concurrenz" vorteilhaft sei.
Es „ziehe! die allzugroße Begünstigung der Fabriquen ein wahres morwpolium nach sich, wo sich dann
das Publicum gefallen lassen muss, nicht allein die eigene schlechte Erzeigniss der Fabriquen, sondern auch
dasjenige, was Ihnen mit Pissen einzuführen erlaube! werden will, um theures Geld zu bezahlen, maßen die
Fabriquen sich belieissen werden, die fremde Waare von schlechter Gattung wohlfeil einzuschafien und theuer
zu verkaufen. wordurch aber nicht allein das Publicum beschweret, sondern auch der Handelstand benach-
theiliget wird, als welchem letztem allein das Kaufen und Verkaufen, den Fabriquen aber nur der Verkauf ihrer
erzeugten Waare all' in grosso gebiihret".
' 16 ex Majo 770. H Eine neue Art der Stempelung wurde im Jahre 1784 eingeleitet; siehe
63 ex Oct. 784.
"u 77 ex Dec. 784. W Im jahre x7g3 (33 ex Febr. 793) beschwerten sich die Schweizer-Bandfabrikanten
über die neu eingeführte Oblaten-Stempelung, desgleichen der priv. Samtbandfabrikant Karl Spiegel (59 ex
junio 793), der bittet, daß die gegenwärtige Art der Commercialsternpelung vermittelst der Oblaten abzuändern
sei, da diese sich sehr leicht abweichen und zerbrechen. die Stempel für schmale Bänder auch viel zu groß seien.
Über nachgemachte Commercialstempel siehe Seite 432.
Es gab dann auch Eigenstempel, über die uns ein Regierungsbericht vom 14. jänner 1783 (78 ex _]anu-
ario 783) aufklirt; es wird da erinnert, „daß durch die dem Michael Znuba, Inhaber der Seidenbandfabrick zu
Hemals zugestandene Selbststempelung der Abschnitte, so nicht 45 Ellen betragen, zu Unterschleifen Anlaß
geben würde".
Man vergleiche hiezu: „Die dern Zouba und anderen in seinem Falle sich befindenden Fabriken zugedachte
Begünstigung ist in ihrem wahren Sinne zu nehmen, daß nemlich weder diesen noch anderen zu gestatten, in
ihren Liigern andere als mit dem öfentl. Erzeugungsstempel gezeichnete Bänder zu haben, weil sich aber.
sonderlich bey Fabricksinbabern, welche den Handel en detail treiben, der Fall ereignen kann, daß Krämer von
mehreren Stücken zu a0 und 30 Ellen verlangen, auf welche an keinen Ende die Erzeugungsstempelung
erscheinen kann, so ist zu legitimation dieser kleinen Abschnitte der eigene Stempel allerdings zuzulassen."
"n In Punkt to des Gesellschaftsvertrages (bei Fräulein Pimmer) heißt es: „Den Verschleiß sowohl selbst
fabricierter als ausländischer Bandwaaren werden die Beide Herren Weigel und Herr Salliet nach bestem wissen
und gewissen besorgen, wohingegen Herr von Känel der Fabrication getreulich vorstehen wird; da dann die
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