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Volltext: Monatszeitschrift XIX (1916 / Heft 11 und 12)

Geldstrafe auferlegt. Sie erklärten jedoch, daß sie durch die Entfernung von 
Wien sehr litten und auch nur einer kleinen Wohnung bedürften; dies bezieht 
sich auf die bereits erwähnte Sorge der Regierung, eine Übervölkerung und 
Wohnungsnot durch Fabriken in den größeren Städten hintanzuhalten. 
Die Regierung stellte denn auch fest, daß die Samtbandweberei mit der 
übrigen Bandweberei, wie zum Beispiel der Bräunlichschen, nicht Schritt 
gehalten hätte und tatsächlich nur in Wien bestehen könnte. Es erfolgte 
daher die Erlaubnis für das Wiener Gebiet. "' 
Diese Bemerkung ist wichtig, weil sie wieder deutlich zeigt, daß gewisse 
Gewerbe wegen der leichteren Beschaffung von Maschinen, Arbeitern, des 
Absatzes und so weiter doch auf die Großstadt angewiesen waren; das 
gilt, wie wir schon gehört haben und zum Teil noch hören werden, bei Wien 
besonders für die Erzeugung der schweren Seidenbänder und der „Mode- 
bänder". 
Wenn oben Bräunlich in der Erzeugung von Samtbändern als weniger 
bedeutend erscheint, als es nach Keeß der Fall war, so mögen wir uns 
erinnern, daß oben vom Jahre 1307, bei Keeß aber vom Jahre 1820 die 
Rede ist. Ein an sich so großes Unternehmen, wie das Bräunlichs, konnte 
natürlich örtliche Schwierigkeiten für einen Einzelzweig eher überwinden, 
und dann ist Wiener-Neustadt ja doch ein sehr günstig gelegener und mit 
Wien immer in Verkehr stehender Ort. 
Der großartige Maschinbetrieb Bräunlichs warübrigens die Haupt- 
ursache, daß die seit längerem in Wien bestehende und staatlich geförderte 
Samtbandfabrik von Körnig und Klein ihren Betrieb einstellen mußte." 
Schon im Jahre 1793 ist von einem Gesuche Andre und Bräunlichs 
um Erlaubnis, fremde Samtbänder einführen zu dürfen, die Rede. Die 
Wiener Samtbandfabrikanten sind heftig dagegen und behaupten, daß im 
Inlande Waren von gleicher Güte und Schönheit hergestellt würden.""""' 
ü 23 ex Martio 8o7. - 
"" Schon zu Beginn des jahres 1787 hören wir von einem Gesuche des Samtbandfabrikanten Johann Georg 
Kirnig (Körnig) um Anschaffung von 40 Schubmaschinstühlen. Vorher betrieb Kirnig das Unternehmen bereits 
mit rB Stühlen. Das Handlungshaus Fries R Cie. wollte nach seiner Aussage ihm das Geld zur Herstellung 
eines Gebäudes für 100 Stühle vorstrecken, ihn mit der Seide versorgen und ihm die Ware bar abnehmen. Von 
dieser Ware ging viel nach Polen, Rußland und in die Türkei. Es wird auch auf das verunglückte Unternehmen 
Kleins hingewiesen. Der Kaiser bewilligt dann 4800 H. für die neu anzuschaffenden 40 Stühle. Auch erhielt 
Kimig Beiträge für die Lehrlinge, da man eben immer auf die Weiterbildung Wert legte. (x08 ex janario 787.) 
Über Schwierigkeiten. die sich aus der Nichterfüllung der Bedingungen ergaben, siehe die Akten 4a und 
47 ex Dec. 79a, und 47 ex Dec. 795. Im Akt x5 ex januario 796 bittet Kirnig, von der Pfändung abzustehen, da er 
durch den Absatz nach dem kürzlich erworbenen Teil von Polen Gelegenheit habe, seine Schuld abzuzahlen. ä 
Im Akt zu ex Januario 795 findet sich die schon früher (Seite 419) gebrachte Nachricht über die Zeichenkunst 
seines Sohnes, und betreßs der Schätzung seiner Werkstühle wird bemerkt, „daß man die besondere Kunst" 
nicht berücksichtigt habe, die er als Erfinder dieser Stühle am besten kenne. 
Aus dem Berichte der Landesregierung an den Kaiser (u ex Aprili 796) erfahren wir dann, daß Kirnig 
die gepfändeten Geräte noch ein jahr belassen werden. Als Ursachen des Verfalles werden angegeben: r. Kimigs 
häusliches Leben; z. der für diesen, nicht sehr gewinnbringenden, Betrieb zu hohe Vorschuß; 3. aber auch die 
Bewilligung an Andre und Bräunlich, 48 Zentner Samtbänder einzuführen; 4. das durch einige Zeit bestandene 
Verbot der eigenen Judentracht in Polen. - Nach einer Aussage der Sarntfabrikanten Spiegel und Körnig 
154 ex Martio 795) werden derzeit Samtbiinder sehr wenig gemacht und hauptsächlich von Andre und Bräunlich 
geliefert. 
4'" 31 ex Nov. 793. Es ergibt sich nachträglich, daß Andre und Bräunlich ein solches Gesuch gar nicht 
eingebracht haben. Siehe aber die vorhergehende Anmerkung.
	        
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