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Volltext: Monatszeitschrift IX (1906 / Heft 4)

zog 
ausgeführt, gut aufstell- 
bar, leicht übertragbar 
und in dem Zimmer gut 
verteilt sein. Den Kon- 
kurrierenden ist es über- 
lassen, den Beruf des 
Wohnungsinhabers 
selbst zu bestimmen; sie 
haben jedoch der Mu- 
seurnsverwaltung anzu- 
geben, welchen Beruf sie 
gewählt und berücksich- 
tigt haben, ob sie nämlich 
ein Wohnzimmer für 
einen Handwerker, Han- 
delsmann, BeamtemLeh- 
rer und dergleichen im 
Sinne hatten. Die Kon- 
kurrenzarbeiten werden 
auch danachbeurteilt, wie 
sie diesem erwählten 
Zwecke entsprechen. Der 
Konkurrierende hat in 
dem Grundriß der Woh- 
nung (xzzo) auch die Ein- 
richtung deszweitenZim- 
rners (Schlafzimmers) 
einzuzeichnen, so daß 
dadurch ersichtlich gemacht werde, daß er bei Einrichtung des Wohnzimmers auf die 
Bedürfnisse der ganzen Wohnung Rücksicht genommen hat. An der Konkurrenz können 
sich die in Böhmen ansässigen Gewerbetreibenden beteiligen. Die Arbeiten, und zwar 
die sämtlichen Möbelstücke sind spätestens am i. Oktober 1906 an das kunstgewerbliche 
Museum abzuliefern. Die Konkurrenz ist anonym. Die Arbeiten sind mit einem Motto 
oder Zeichen zu versehen und der Name und die genaue Adresse sind in einem versie- 
gelten Kuvert, welches das gleiche Motto oder Zeichen trägt, beizulegen. Sind der Ent- 
werfer und der Erzeuger verschiedene Personen, so sind die Namen beider zu nennen; 
sollten noch mehrere Personen in hervorragendem Maße teilgenommen haben, so sind 
auch ihre Namen anzufiihren. Die Konkurrierenden haben überdies ein Verzeichnis ein- 
zelner Möbel der ganzen Einrichtung mit Angabe des Verkaufspreises eines jeden Stückes 
beizulegen, wobei der Gesamtpreis 1000 Kronen nicht übersteigen darf. JederKonkurrierende 
verbindet sich, sollte ihm einer von den beiden Preisen zugesprochen werden, zu den 
genannten Preisen die durch die Musealverwaltung bei ihm gemachten Bestellungen anzu- 
nehmen und spätestens in vier Monaten auszuführen. Die Musealverwaltung hat das Recht, 
ein ganzes Jahr nach Ausspruch der Jury bei einem jeden der Prämiierten Bestellungen zu 
diesen Preisen zu machen. Nach dem Urteilsspruche der ]ury bleiben die sämtlichen ein- 
gelangten Arbeiten durch vier Wochen im kunstgewerblichen Museum öffentlich ausgestellt. 
Schild aus Abessynien (Hofmuseum in Wien) 
US DEM BERLINER KUNSTLEBEN. Eine reizvolle Filiale zur deutschen 
Jahrhundertausstellung in der Nationalgalerie wurde im benachbarten Neuen Museum 
eröffnet. 
Diese Sonderabteilung dient vor allem der Schwarz-Weißkunst, der Zeichnung, der 
farbigen Skizze, den Miniaturen. Aber auch eine Reihe von Gemälden, vor allem alte 

	        
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