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Volltext: Monatszeitschrift XX (1917 / Heft 6, 7 und 8)

„Euer kaiserliche und königliche Hoheit! Ebenso mannigfaltig wie schwierig, ebenso 
groß wie inhaltsschwer sind die Aufgaben der staatlichen Fürsorgeaktion für heimkehrende 
Krieger. Unter ihnen ist eine der wichtigsten jene, die es sich zum Ziele setzt, den Kriegs- 
invaliden ihre Arbeits- und Erwerbsfähigkeit wiederzugeben und so nicht nur dem einzelnen 
Invaliden die wohlverdiente Sicherheit seiner Existenz und die Befriedigung einer selb- 
ständigen Berufsausübung zu bieten, sondern auch den Bedürfnissen der allgemeinen Volks- 
wirtschaft durch die Bereitstellung brauchbarer und tüchtiger Kräfte Rechnung zu tragen. 
Für die Heilung der körperlichen Schäden wird in weitgehender Weise, vor allem 
von der Militärverwaltung, gesorgt. Damit ist aber unserer Pflicht gegenüber den Invaliden 
nicht Genüge getan. Es muß vielmehr mit allen verfügbaren Mitteln dafür gesorgt wer- 
den, daß dem Invaliden wieder die Möglichkeit und die Fähigkeit gegeben wird, eine 
Beschäftigung, einen Beruf zu finden, der seinem Leben Inhalt verleiht und ihm einen 
ehrenhaften Erwerb gewährleistet. Auch unserer Volkswirtschaft, die nach Eintritt des 
Friedens einen bedeutend erhöhten Bedarf an geschulten Arbeitskräften aufweisen wird, 
soll und muß hiedurch gedient werden. Im Rahmen dieser Aufgabe hat das Ministerium 
für öffentliche Arbeiten die Einrichtungen und Anstalten des staatlichen gewerblichen 
Bildungswesens für Zwecke einer fachlich-gewerblichen Invalidenschulung zur Verfügung 
gestellt, neben denen sich auch die Gewerbeförderungsinstitute und eine Reihe von nicht- 
staatlichen Institutionen bereitwilligst in den Dienst dieser Aufgabe gestellt haben. Zweck 
der gewerblichen Invalidenschulung ist in erster Linie, den Invaliden durch entsprechende 
systematische fachliche Unterweisung, soweit immer es möglich ist, in seinem früheren 
gewerblichen Berufe wieder erwerbsfähig, eine verminderte Leistungsfähigkeit durch 
Hebung seiner fachlichen Kenntnisse wettzumachen, ihn gegebenenfalls einem verwandten 
und nur im Falle der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einem neuen Gewerbe zuzuführen. 
Dank dem einträchtigen Zusammenarbeiten der Landeskommissionen zur Fürsorge für 
heimkehrende Krieger, der Ärzte, der Militärbehörden und der Organe des Ministeriums 
für öffentliche Arbeiten hat sich die vom Ministerium geleitete gewerbliche Invaliden- 
schulenaktion nach Überwindung anfänglicher Schwierigkeiten im Verlaufe von nun bald 
zwei jahren zu einer festgefügten Organisation. gestaltet und die besten Erfolge gezeitigt. 
Mit unermüdlichem Eifer, in stiller ernster Arbeit und in aufopferungsvoller selbstloser 
Hingebung widmen sich die Lehrer der gewerblichen Invalidenschulen ihrer neuen und 
schwierigen Aufgabe; rnit gleichem Eifer, zäher Beharrlichkeit und ernstem Bestreben 
lernen die Invaliden, gewinnen Vertrauen zu sich und ihrer neuerweckten Arbeitsfähigkeit 
und werden so nach Abschluß ihrer Schulung wieder vollwertige qualifizierte Arbeitskräfte 
des heimischen Gewerbelebens. Mit der gegenwärtigen Ausstellung, an der sich mehr als 
siebzig Anstalten aus allen Gebieten der Monarchie beteiligen, wird bezweckt, der Öffent- 
lichkeit, soweit es in diesem Rahmen möglich ist, vor Augen zu führen, wie die gewerbliche 
Invalidenschulung vor sich geht, wie die physische Unzulänglichkeit durch Fleiß und 
Übung schwindet und schließlich zur tadellosen Beherrschung des Werkzeuges und 
Materials führt; es soll gezeigt werden, welche Behelfe vorübergehend oder dauernd für 
den Gebrauch des Werkzeuges angewendet werden, welche Vorrichtungen für bestimmte 
Invalide und für bestimmte handwerksmäßige Betätigungen erdacht und zum Gebrauch 
gelangt sind; es soll nach Möglichkeit dargetan werden, wie lange Zeit der Invalide geschult 
werden mußte, um zu der jetzigen Fertigkeit zu gelangen, und wie lange Zeit er zur An- 
fertigung des Ausstellungsstückes gebraucht hat. Innerhalb gewisser Grenzen soll weiter 
auch der Erfolg des theoretischen Unterrichtes, insbesondere des Zeichenunterrichtes, vor 
Augen geführt werden. Alle diese Darstellungen sollen den enormen Wert der gewerblichen 
Invalidenschulen für die Invaliden selbst, für die Arbeitgeber und das gesamte gewerblich- 
industrielle Wirtschaftsleben in sinnfälliger Weise dartun. Aus der uns beglückenden Tat- 
sache, daß Seine kaiserliche und königlich Apostolische Majestät Euer kaiserliche und 
königliche Hoheit mit der Eröffnung dieser Ausstellung allergnädigst zu betrauen geruhten, 
schöpfen wir die Hoffnung, daß unsere von Pflicht und Liebe getragene Arbeit die
	        
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