„Euer kaiserliche und königliche Hoheit! Ebenso mannigfaltig wie schwierig, ebenso
groß wie inhaltsschwer sind die Aufgaben der staatlichen Fürsorgeaktion für heimkehrende
Krieger. Unter ihnen ist eine der wichtigsten jene, die es sich zum Ziele setzt, den Kriegs-
invaliden ihre Arbeits- und Erwerbsfähigkeit wiederzugeben und so nicht nur dem einzelnen
Invaliden die wohlverdiente Sicherheit seiner Existenz und die Befriedigung einer selb-
ständigen Berufsausübung zu bieten, sondern auch den Bedürfnissen der allgemeinen Volks-
wirtschaft durch die Bereitstellung brauchbarer und tüchtiger Kräfte Rechnung zu tragen.
Für die Heilung der körperlichen Schäden wird in weitgehender Weise, vor allem
von der Militärverwaltung, gesorgt. Damit ist aber unserer Pflicht gegenüber den Invaliden
nicht Genüge getan. Es muß vielmehr mit allen verfügbaren Mitteln dafür gesorgt wer-
den, daß dem Invaliden wieder die Möglichkeit und die Fähigkeit gegeben wird, eine
Beschäftigung, einen Beruf zu finden, der seinem Leben Inhalt verleiht und ihm einen
ehrenhaften Erwerb gewährleistet. Auch unserer Volkswirtschaft, die nach Eintritt des
Friedens einen bedeutend erhöhten Bedarf an geschulten Arbeitskräften aufweisen wird,
soll und muß hiedurch gedient werden. Im Rahmen dieser Aufgabe hat das Ministerium
für öffentliche Arbeiten die Einrichtungen und Anstalten des staatlichen gewerblichen
Bildungswesens für Zwecke einer fachlich-gewerblichen Invalidenschulung zur Verfügung
gestellt, neben denen sich auch die Gewerbeförderungsinstitute und eine Reihe von nicht-
staatlichen Institutionen bereitwilligst in den Dienst dieser Aufgabe gestellt haben. Zweck
der gewerblichen Invalidenschulung ist in erster Linie, den Invaliden durch entsprechende
systematische fachliche Unterweisung, soweit immer es möglich ist, in seinem früheren
gewerblichen Berufe wieder erwerbsfähig, eine verminderte Leistungsfähigkeit durch
Hebung seiner fachlichen Kenntnisse wettzumachen, ihn gegebenenfalls einem verwandten
und nur im Falle der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einem neuen Gewerbe zuzuführen.
Dank dem einträchtigen Zusammenarbeiten der Landeskommissionen zur Fürsorge für
heimkehrende Krieger, der Ärzte, der Militärbehörden und der Organe des Ministeriums
für öffentliche Arbeiten hat sich die vom Ministerium geleitete gewerbliche Invaliden-
schulenaktion nach Überwindung anfänglicher Schwierigkeiten im Verlaufe von nun bald
zwei jahren zu einer festgefügten Organisation. gestaltet und die besten Erfolge gezeitigt.
Mit unermüdlichem Eifer, in stiller ernster Arbeit und in aufopferungsvoller selbstloser
Hingebung widmen sich die Lehrer der gewerblichen Invalidenschulen ihrer neuen und
schwierigen Aufgabe; rnit gleichem Eifer, zäher Beharrlichkeit und ernstem Bestreben
lernen die Invaliden, gewinnen Vertrauen zu sich und ihrer neuerweckten Arbeitsfähigkeit
und werden so nach Abschluß ihrer Schulung wieder vollwertige qualifizierte Arbeitskräfte
des heimischen Gewerbelebens. Mit der gegenwärtigen Ausstellung, an der sich mehr als
siebzig Anstalten aus allen Gebieten der Monarchie beteiligen, wird bezweckt, der Öffent-
lichkeit, soweit es in diesem Rahmen möglich ist, vor Augen zu führen, wie die gewerbliche
Invalidenschulung vor sich geht, wie die physische Unzulänglichkeit durch Fleiß und
Übung schwindet und schließlich zur tadellosen Beherrschung des Werkzeuges und
Materials führt; es soll gezeigt werden, welche Behelfe vorübergehend oder dauernd für
den Gebrauch des Werkzeuges angewendet werden, welche Vorrichtungen für bestimmte
Invalide und für bestimmte handwerksmäßige Betätigungen erdacht und zum Gebrauch
gelangt sind; es soll nach Möglichkeit dargetan werden, wie lange Zeit der Invalide geschult
werden mußte, um zu der jetzigen Fertigkeit zu gelangen, und wie lange Zeit er zur An-
fertigung des Ausstellungsstückes gebraucht hat. Innerhalb gewisser Grenzen soll weiter
auch der Erfolg des theoretischen Unterrichtes, insbesondere des Zeichenunterrichtes, vor
Augen geführt werden. Alle diese Darstellungen sollen den enormen Wert der gewerblichen
Invalidenschulen für die Invaliden selbst, für die Arbeitgeber und das gesamte gewerblich-
industrielle Wirtschaftsleben in sinnfälliger Weise dartun. Aus der uns beglückenden Tat-
sache, daß Seine kaiserliche und königlich Apostolische Majestät Euer kaiserliche und
königliche Hoheit mit der Eröffnung dieser Ausstellung allergnädigst zu betrauen geruhten,
schöpfen wir die Hoffnung, daß unsere von Pflicht und Liebe getragene Arbeit die