Abb. 1B. Kruzifix (Karlsbader
Arbeit)
DAS MARKENWESEN.
Betrachten wir die ältesten in Böhmen erhaltenen
Zinngegenstände, so finden wir diese zum größten
Teile schon gezeichnet. Auf den Taufbecken ist der
Name des Meisters und des Wohnortes meistens in
der Schrift enthalten, daneben finden wir auch noch
das Meisterzeichen und Stadtwappen.
Jedenfalls dürfte das Zeichnen der Gegenstände
auf die Bestimmung der Prager Meister aus dem
Jahre 137g betreffend das Mischverhältnis und die
Überprüfung der erzeugten Gegenstände zurückzu-
führen sein.
Aufzeichnungen aus
darüber nicht erhalten.
Erst in einer Abschrift der Zunftordnung der
Kandl- und Zinngießer von St. Joachimsthal aus dem
der frühesten Zeit sind
f Jahre 1606 finden wir Aufzeichnungen über die Zinn-
probe und das Markenwesen. Den Wortlaut der
Artikel lasse ich folgen:
„Es soll auch ein jeder meister der seinen Laden
aufmacht und meister wirdt, recht Nürmberger gewicht
fuehren, dass nicht zu leucht ist, undt die Prob des
gemachten Ziens zur rechten Zehent Prob die arbeith
machen, da er aber befundten wirdt, dass das Zien zur
Zehent Prob nicht bestundte, der soll nach erkenntnuss der Meister ernstlich
gestraft werdten. Es soll auch das gemachte Zien, klein und gross, dass
Pfündig undt überpfündig ist, mit
eines E. E. Raths gegebenen Stadt-
zeichens gezeichnet werdten. Bey
Straff nach erkenntnuss des Hand-
werks.
Es soll von E. E. Raths an-
geordnet werdten, wann es ihnen
geliebet, dass sie sollen den Kannen-
giessem das Zinn probieren. Dazu
Raths
werdten, damit die Zien guther Prob
soll einer des
erhalten werdten."
Weitere Aufzeichnungen über
das Zeichnen der Zinngegenstände
finden wir in einer Abschrift der
Zunftordnung der Zinngießer von
Schlaggenwald aus dem Jahre 1675":
„Es soll auch dass gemachte Zien,
geordtnet
Abb. rg. Tafelaufsatz (Karlsbader Arbeit)