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MAK

Full text : Monatszeitschrift XX (1917 / Heft 6, 7 und 8)

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klein und gross, so pfündig undt überpfündig ist, sowohl mit E. E. Raths

gegebenen Stadt und als des Meisters zeichen gezeichnet werdten. Bey

Straff, welche das I-Iandtwerkh erkennen wirdt."

Im Jahre 1732 wurde von Karl VI. das Zunftwesen in Böhmen neu

geordnet. Den Artikel über das Zeichnen der Zinngegenstände aus diesem

Jahre finden wir in der Zunftordnung der Schönfelder Zinngießer; er hat

folgenden Wortlaut: k

„Ein jeder Meister soll auch gerechtes Nürnberger gewicht, so nicht

zu leicht ist, führen, ingleichen die arbeith des gemachten Zihns, auf die



Abb. 20. Schlaggenwalder und Planer Axbeiten

rechte Zehentprob machen; das feinste Zihn, so ohne eintzigen falsch Zusatz

seyn mus, mit drey Schlägen nebst den Stadtwappen oder andern dergleichen

 Zeichen, und den schlag mit der Kron, wie auch mit des Meisters

tauf- und Zunahmen. Die Zehentprob aber mit zwey Schlägen, und endlich

das schlechte Zihn gar nur mit einem schlag, jedoch aber je und allemahl

mit des Meisters Tauf- und Zunahmen zeichnen, und diesfalls so aufrichtig,

als gewissenhaft handeln."

Die genannten Artikel geben uns bis zum Jahre 1732 über die Art und

Weise des Markenwesens keinen Aufschluß. Wir sind lediglich auf die in

den Sammlungen erhaltenen Gegenstände angewiesen.

Auf den Zinngegenständen böhmischen Ursprungs finden wir das Zweimarkensystem

 vorherrschend. Es besteht aus einer Marke mit dem Stadtwappen

 und einer Marke mit dem Meisterzeichen (Abb. 22, Prag-Altstädter
            
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