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klein und gross, so pfündig undt überpfündig ist, sowohl mit E. E. Raths
gegebenen Stadt und als des Meisters zeichen gezeichnet werdten. Bey
Straff, welche das I-Iandtwerkh erkennen wirdt."
Im Jahre 1732 wurde von Karl VI. das Zunftwesen in Böhmen neu
geordnet. Den Artikel über das Zeichnen der Zinngegenstände aus diesem
Jahre finden wir in der Zunftordnung der Schönfelder Zinngießer; er hat
folgenden Wortlaut: k
„Ein jeder Meister soll auch gerechtes Nürnberger gewicht, so nicht
zu leicht ist, führen, ingleichen die arbeith des gemachten Zihns, auf die
Abb. 20. Schlaggenwalder und Planer Axbeiten
rechte Zehentprob machen; das feinste Zihn, so ohne eintzigen falsch Zusatz
seyn mus, mit drey Schlägen nebst den Stadtwappen oder andern dergleichen
Zeichen, und den schlag mit der Kron, wie auch mit des Meisters
tauf- und Zunahmen. Die Zehentprob aber mit zwey Schlägen, und endlich
das schlechte Zihn gar nur mit einem schlag, jedoch aber je und allemahl
mit des Meisters Tauf- und Zunahmen zeichnen, und diesfalls so aufrichtig,
als gewissenhaft handeln."
Die genannten Artikel geben uns bis zum Jahre 1732 über die Art und
Weise des Markenwesens keinen Aufschluß. Wir sind lediglich auf die in
den Sammlungen erhaltenen Gegenstände angewiesen.
Auf den Zinngegenständen böhmischen Ursprungs finden wir das Zweimarkensystem
vorherrschend. Es besteht aus einer Marke mit dem Stadtwappen
und einer Marke mit dem Meisterzeichen (Abb. 22, Prag-Altstädter