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Volltext: Monatszeitschrift XX (1917 / Heft 9 und 10)

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weit mehr als die Hälfte nach Wien allein kämef" Und es wird dies in der 
„Ausweisung" „eine richtige Folge des Allerhöchsten Verbots der Einfuhr 
Ausländischer wollenen Zeuge" genannt. 
Auch erfahren wir, daß „in der Lintzer Fabrique alle Arten ausländischer 
wollenen Zeuge, auch so gar die Brüseler Camelotte, und gedruckte Golgias, 
Abb. 8. „Teppich, unaufgeschnitten, Grund [lichb] blau mit weißhraunern Dessin, 182a", 1,15 der 
wirklichen Größe 
und Carillas vulgo flaäirte flanelle, glücklich nachgemacht wurden, und 
reussifet" hätten." Weiter heißt es - und diese Bemerkung ist für die 
gesamte Geschichte der Webekunst nicht ohne Belang -: „Die hiesigen 
"' Beigegeben ist auch eine Tabelle mit genauen Angaben über den Verbrauch von Wollsonen in N ieder- 
österreich, Böhmen und Mähren in den einzelnen Jahren von 1754 bis r759. 
Es werden übrigens auch „Halb wollen- und halbleinene Custor, Rasche, Mesulan 8m" angeführt. 
1'" Über den „GolgasWDl-uck oder -Veri'ahren siehe „Kunst und Kunsthandwerk", XIX. Jahrgang (rgxö), 
Seite 28. 
Über das „FIammiei-en" ebenda, XVllI. Jahrgang (rgr5), Seite 38x f.
	        
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