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MAK

Full text : Monatszeitschrift XX (1917 / Heft 9 und 10)

0.1:

zweige beschäftigte Personale, sondern [es dürften] . . . . auch noch

10. Weberfamilien Brot und Erwerb finden. Sollten dann auch die zum

Drucken der Tischdecken erforderlichen Serailtücherik wie bisher in der

Fabrik erzeugt werden: so würde dann noch ein Theil der Tuchweber

fortan beschäftigt werden können."

Die Verrechnung könnte natürlich sehr vereinfacht werden.

„Die Waaren-Niederlage in Wien und Mayland, wo der Verschleiß

der Teppiche am stärksten ist, wären beyzubehalten, jene in Pest in ein

Commissionslager umzugestalten. Der Fortbestand der Wiener Niederlage

 würde noch den

Vortheil darbiethen,

daß die Vorräthe der

aufgelassenen Tuchund

 Zeugfabrik nicht

durch eine gewaltsame

 Licitation, sondern

 . . . allmählich

verkauft werden könnten."

 Doch wäre in

Wien eine wohlfeilere

Unterkunft zu suchen.

ZurUnterbringung

der Teppichmanufaktur

 und Druckerei werden

 „die zweite Färberei

 oder Tuchmanufactur

 und das sogenannte

 Tischlerstögkel Abb. 33. „Tischleppich aus Tuch, in Farben velutirt, 1821".

Vorgeschlagen" (bade in verschiedenem Braun, Gelb und Grün, 2 g der wirklichen Größe

zusamrnenauf24.o0oti.

geschätztyk": Wir hören dann, daß ein Teil der Linzer Gebäude für militärische

 Zwecke, Hauptzollamt und andere Behörden in Aussicht genommen

 seifm:

Sehr lebhaft setzte sich auch die oberösterreichische Regierung, der

natürlich daran lag, die Erwerbsverhältnisse im Lande nicht zu erschüttern,

für die Erhaltung der Teppichmanufaktur und der Stoffdruckerei einj



V " „Serail- oder Damentuch", leichtes und wenig gewalktes Tuch, vgl. Keeß, an a. 0., Seire 271, Keeß und

Blumenbach, a. a. 0., Seite 380.

4'" Sollte der Staat aber durchaus keine Fabrik mehr betreiben wollen, so solle man diesen verminderten

Fabriksbetrieb ausbieten, für den sich gewiß eher ein Käufer finden werde als für das gesamte Unternehmen.

"i" Hierüber zahlreiche Verhandlungen schon in den Jahren 1830 bis 1832, so wegen Errichtung einer

Zwangsarbeirsanstalt (Nr. 42 vom März und Nr. 137 vom Juni 183a), mit der Militärverwaltung (Nr. 501 vom

August, 13, 3c und 377 vorn Oktober, 300 vorn November, 381 vom Dezember 1831; 59g vom Oktober 1832).

über die Frage, ob das alte Strafhaus Eigentum des Ärars sei (Nr. 347 vom Februar 1832), wegen der Steinbrücklmiihle

 (Nr. 598 vorn Oktober und 54 vom Dezember 1832).

T Vgl. Nr. 822 vom juli 1838, wo auch das Folgende nachzusehen wäre.
            
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