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Sindt (oder „Sind" geschrieben) selbst betrieb die Fabrik nur sechs
Jahre; dann ging sie in den Besitz seines Schwiegersohnes Matthias Kolb
über, der die kaiserliche Bestätigung seiner Freiheiten am 4. Mai 1682
erhielt, und weiterhin an dessen Bruder Dominik Kolb von Kolbenthurn,
der am 22. jänner 1715 die kaiserliche Bestätigung empfing.
Schon im Jahre 1698 wurde aber ein Vertrag geschlossen, laut welchem
das „Soldatten Spittal und große Armenhaus" vor dem Schottentore in
Wien durch die Linzer Fabrik mit Arbeit (Kämmen, Kartätschen und
Spinnen) verlegt werden sollte. Das Spital erhielt dabei auch das Vorkaufs-
recht für den Fall, daß es zu einer Veräußerung der Fabrik käme. Dieser Fall
trat auch tatsächlich ein, und es wurde der Vertrag vom 4.November 1716,
mit dem der Übergang des Linzer Unternehmens an das Wiener Spital
erfolgte, am 15.]änner 1717
vom Kaiser bestätigt?
Mit dem Vertrage vom
30. November 1722 wurde
dann die Fabrik wieder vom
Armenhause um 240.000 fl.
an die (im jahre 171g
gegründete) „Privilegierte
Orientalische Compagnie"
weiter veräußertf" das neue
Privileg erweitert zugleich
Abb. 3. „Die k. k. Teppichfabrik", nach den Ansichten von Linz Ffeiheiten uÜd vÜrTechte
und Umgebung, nach der Natur gezeichnet und lithographiert von um weitere Jahre_
Josef Edlbacher, gedruckt und verlegt von Josef Hafner in Linz, , _
x8371i1k Innerhalb dieser Zeit
darf außer der Orientalischen
Kompagnie niemand im Erzherzogtum Österreich 0b und unter der Enns
sowie in den innerösterreichischen Landen eine derartige Manufaktur „oder
einige CardißjCronräschjSarschetlScotifCreponfFlanel und alle gantz
Woolene- oder sogenannte Harrasene Zeug-Waarenlwas Namen man
denen selben immer geben möchtefwie auch Beuteltücher-l" . . . nach-
zumachen und zu färben befugt" seinj-i- Die Orientalische KompagnieH-T
darf, als Handelsgesellschaft, aber auch alle Wollenzeuge, die „bis dato"
nicht oder „nicht zulängig" erzeugt würden, einführen und den Kaufleuten
ix Zwei äußerlich etwas voneinander abweichende Abdrücke des neuen Privilegs in dem erwähnten
Aktenfaszikel Nr. 88 im k. u. k. gemeinsamen Finanzministerium.
"' Die kaiserliche Bestätigung war schon am 27. März 1724 erfolgt.
"H Die Ansicht von Linz selbst von Ig. Rode, die zwölf Ansichten herum, darunter die dargestellte, von
Edlbacher. H Bestimmung der Entstehungszeit des Planes durch Herrn Museumsdirektor Dr. H. Ubell in Linz.
1' „außer Unsers Hof-Kriegs-Raths von Carnpmiller j welcher auf die letztere [Beuteltiicher] besonders
privilegiret ist".
1'1- Über diese Stoffsorten siehe Keeß, a. a. 0., Seite 254 lT.
i-H- Nach Punkt 5 hat die Kornpagnie das alleinige Recht der Einfuhr von "gantz Woolenen und
sogenannten Harrasenen und Beutl-Tiichem". Der 16. Punkt enthält die Erlaubnis, etwa nötige Arbeiter aus
dem Auslande kommen zu lassen, „dabey jedoch die Landes-Statuta und in Religions-Sachen ausgegangene
Genenzlia in allweeg beobachtet werden sollen".