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Volltext: Monatszeitschrift XX (1917 / Heft 9 und 10)

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Sindt (oder „Sind" geschrieben) selbst betrieb die Fabrik nur sechs 
Jahre; dann ging sie in den Besitz seines Schwiegersohnes Matthias Kolb 
über, der die kaiserliche Bestätigung seiner Freiheiten am 4. Mai 1682 
erhielt, und weiterhin an dessen Bruder Dominik Kolb von Kolbenthurn, 
der am 22. jänner 1715 die kaiserliche Bestätigung empfing. 
Schon im Jahre 1698 wurde aber ein Vertrag geschlossen, laut welchem 
das „Soldatten Spittal und große Armenhaus" vor dem Schottentore in 
Wien durch die Linzer Fabrik mit Arbeit (Kämmen, Kartätschen und 
Spinnen) verlegt werden sollte. Das Spital erhielt dabei auch das Vorkaufs- 
recht für den Fall, daß es zu einer Veräußerung der Fabrik käme. Dieser Fall 
trat auch tatsächlich ein, und es wurde der Vertrag vom 4.November 1716, 
mit dem der Übergang des Linzer Unternehmens an das Wiener Spital 
erfolgte, am 15.]änner 1717 
vom Kaiser bestätigt? 
Mit dem Vertrage vom 
30. November 1722 wurde 
dann die Fabrik wieder vom 
Armenhause um 240.000 fl. 
an die (im jahre 171g 
gegründete) „Privilegierte 
Orientalische Compagnie" 
weiter veräußertf" das neue 
Privileg erweitert zugleich 
Abb. 3. „Die k. k. Teppichfabrik", nach den Ansichten von Linz  Ffeiheiten uÜd vÜrTechte 
und Umgebung, nach der Natur gezeichnet und lithographiert von um weitere  Jahre_ 
Josef Edlbacher, gedruckt und verlegt von Josef Hafner in Linz, , _ 
x8371i1k Innerhalb dieser Zeit 
darf außer der Orientalischen 
Kompagnie niemand im Erzherzogtum Österreich 0b und unter der Enns 
sowie in den innerösterreichischen Landen eine derartige Manufaktur „oder 
einige CardißjCronräschjSarschetlScotifCreponfFlanel und alle gantz 
Woolene- oder sogenannte Harrasene Zeug-Waarenlwas Namen man 
denen selben immer geben möchtefwie auch Beuteltücher-l" . . . nach- 
zumachen und zu färben befugt" seinj-i- Die Orientalische KompagnieH-T 
darf, als Handelsgesellschaft, aber auch alle Wollenzeuge, die „bis dato" 
nicht oder „nicht zulängig" erzeugt würden, einführen und den Kaufleuten 
 
ix Zwei äußerlich etwas voneinander abweichende Abdrücke des neuen Privilegs in dem erwähnten 
Aktenfaszikel Nr. 88 im k. u. k. gemeinsamen Finanzministerium. 
"' Die kaiserliche Bestätigung war schon am 27. März 1724 erfolgt. 
"H Die Ansicht von Linz selbst von Ig. Rode, die zwölf Ansichten herum, darunter die dargestellte, von 
Edlbacher. H Bestimmung der Entstehungszeit des Planes durch Herrn Museumsdirektor Dr. H. Ubell in Linz. 
1' „außer Unsers Hof-Kriegs-Raths von Carnpmiller j welcher auf die letztere [Beuteltiicher] besonders 
privilegiret ist". 
1'1- Über diese Stoffsorten siehe Keeß, a. a. 0., Seite 254 lT. 
i-H- Nach Punkt 5 hat die Kornpagnie das alleinige Recht der Einfuhr von "gantz Woolenen und 
sogenannten Harrasenen und Beutl-Tiichem". Der 16. Punkt enthält die Erlaubnis, etwa nötige Arbeiter aus 
dem Auslande kommen zu lassen, „dabey jedoch die Landes-Statuta und in Religions-Sachen ausgegangene 
Genenzlia in allweeg beobachtet werden sollen".
	        
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