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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 1 und 2)

200 H. Rh. Am 12. Mai 1600 erhält er als landschaftlicher Münzverwalter 
für „x40 guldin Ehrpfennige" vom Hofpfennigmeister 28 H. Arbeitslohn. Die 
Ehrpfennige sind offenbar zur Verteilung bei den Vermählungsfeierlichkeiten 
des Erzherzogs Ferdinand bestimmt gewesen und wogen 14:0 Dukaten. 
Nachdem Simon Balthasar zirka 2 Jahre provisorischer Münzverwalter 
gewesen war, nahm ihn die steirische Landschaft im Jahre 1602 „zur 
besseren Ordnung des Münzwesens" zum definitiven Münzmeister auf und 
motivierte dies mit den Worten: „Da er für ain erbarn, aufrechten Mann 
belobt ist". Er möge sich „vor unpassierlichen Abgang und übermäßigen 
Vortl wol hüten". Zwei Jahre später, im Jahre 1604, hält er um die vakante 
Wiener Münzmeisterstelle an und klagt in seinem Gesuche: „Er sei seit 
6 Jahren im Grazer Münzarnt in Diensten, habe aber trotz wiederholtem 
Anlangen keine Instruktion und keine Amtsbesoldung von der Landschaft 
erhalten können"; „Darbej? er dann anders nichts als große Sorg und seines 
armen Weibes und seiner Kinder höchstes Verderben zu gewartten habe." 
Da wir ihn später noch immer als Grazer Münzmeister antreffen, hat er die 
Wiener Stelle nicht bekommen. Im Jahre 1607 hören wir wieder von ihm, daß 
er für Anfertigung eines Hofkammersiegels 44 H. 30 kr. und ein Jahr später 
für Lieferung verschiedener „Amtspötschaften" 28 H. ausgezahlt erhalten hat. 
Endlich am I8. November des Jahres 1607 beim Übergang der land- 
schaftlichen Münze an den Landesfürsten bekam er die gewünschte Münz- 
ordnung und seine Besoldung. In der Münzordnung heißt es über ihnz" 
„Anfänglich ist vor allem notwendig, daß das Münzmeisteramt einer quali- 
Hcierten, der Feuerarbeit erfahrnen, geschwornen Person vertraut werde; 
dazu ist nun von uns Simon Balthasar, hier als Goldschmidt berühmt, beeidet 
und aufgenommen worden." Weiter lesen wir: „Und weil das Münzwesen 
in geringer Arbeit und kleinen Silbergefällen ist, so wird dem Münzmeister 
aus allerlei Bedenken und damit er nebstbei sein Handwerk verrichten kann, 
für seinen ordinaren Unterhalt oder Besoldung 300 H. samt Holz und Licht 
bestimmt, die er jährlich und quatemberlich aus dem Einnehmeramt bezieht." 
„Wenn er bei der Jahresrechnung gezeigt hat, daß er seinen Fleiß, Mühe 
und Kunst zur allseitigen Hebung des Münzwesens angewendet hat, soll er 
alsdann eine Ergötzlichkeit zu gewarten haben." Die Erlaubnis des Landes- 
fürsten, sein Handwerk neben dem Münzmeisteramte betreiben zu dürfen, muß 
hier besonders unterstrichen werden. Hiemit ist aber die Vertrauensstellung, 
die unser Meister sowohl bei der Landschaft wie auch bei der Regierung inne- 
hatte, nicht erschöpft, denn wir finden in den Grazer Hofkammerakten vom 
Juni 1615 einen Auftrag an den Pfennigmeister, dem Simon Balthasar zur 
Besichtigung eines Bergwerks bei Rottenmann 50 fl. Zehrung auszuzahlen. 
Zum Nachfolger im Münzmeisteramte in Graz wird der Sohn des Ver- 
storbenen, Wolfgang (Wolf) Balthasar, ebenfalls ein gelernter Goldschmied, 
aufgenommen, der schon bei Lebzeiten des Vaters im Münzamte tätig 
' Siehe „Mitteilungen des Klubs der Münz- und Medaillenfreunde in Wien", II. Jahrgang, 1891, Seite gn. 
"Kleine Beiträge zur Münzkunde des Kronlandes Steiermark" von Th. Ungar.
	        
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