MAK

Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 1 und 2)

Khändlmayr bewirbt sich nun neuerdings um diese Stelle und wird 
wieder von der Hofkammer bestens beschrieben. Dieses Mal wird noch 
hinzugefügt, daß er ein „künstlicher Bossierer" sei. Er wird nun mit kaiser- 
licher Resolution vom 7. September 1656 zum Münzmeister ernannt und die 
von ihm geprägten Münzen führen die Signatur H. C. K. 
In den Hofkammerakten des Grazer Statthaltereiarchivs vom Jahre 
1661 findet sich eine sehr interessante Nachricht über unseren Meister. Er 
sucht bei Kaiser Leopold um eine Gnade an und sagt in seinem Gesuche, 
daß er schon wiederholt in allergnädigst erteilter Audienz vor dem Kaiser 
erschienen und auch sonst „Memoralia" eingereicht habe. Er bittet nun 
für die überreichten Raritäten, bestehend aus einem mit Gold, Diamanten 
und Rubinen gezierten Basilisken, dann einem kleinen Trühel mit zwölf 
Regenbogenschlüsseln, ebenfalls mit Gold und Steinen geschmückt, ferner 
einer „Piramspitzen", darauf eine Goldstufe, „mit Gold und Stein versetzt", 
neben noch drei Kugeln aus Waschgold, welche Gegenstände er mit 
großer Mühe und Spesen zusammengebracht habe, um „eine Gnaden- 
recompens oder dero kaiserliches, allergnädigstes Belieben nach, auf etliche 
Jahr Nachsehung des Münzbestandes in Steyr", welcher sich jährlich auf 
400 H. beläuft. Ferner sagt er, daß er sich „schon zimbliche Zeit mit 
schweren Spesen in Wien aufhaltet, jedoch keine allergnädigste Resolution 
bis dato erhalten habe können". 
Die hierauf erfolgte kaiserliche Resolution vom 10. Mai 1661 findet, 
daß die überreichten Raritäten nach eingezogenem Bericht etwa 1000 H. 
wert sein möchten. „Also haben wir lhme Suplicanten darfür gnädiglichst 
bewilligt, daß Ihme an seinem jährlichen zu raichen habenden Münzbestand 
der 400 H. auf 5 Jahre lang, die Hälfte, also nemlich 200 H. jährlich passiert 
und nachgelassen werden sollen." 
Es muß dieses ganze Unternehmen als eine finanzielle Operation des 
in seinen Münzabrechnungen bedrängten Münzmeisters angesehen werden. 
Wir finden auch wirklich schon im Jahre 1662 eine Ermahnung der Hof- 
kammer an ihn, welche lautet: „Allweilen derselbe mit Abgabe seiner 
Schuldigen Münzamtsraittung noch bis anhero zurückständig verblieben", 
deswegen hat die Hofkammer anbefohlen, „daß er solche zu beiderseits 
erfordernder Richtigkeit nunmehr in den nechstfolgenden 4 Wochen gewiß 
alda einraichen und sich hiezu weiters nicht vermahnen lassen solle". 
Da wir aber am 27. Februar 1663 nochmals eine solche Erinnerung in den 
Hofkammerakten in Graz finden, scheint die erste nichts gefruchtet zu 
haben. Es muß hier betont werden, daß die ziemlich komplizierten Jahres- 
abrechnungen über die Münzgeschäfte für den nur in den „technischen 
Handgriffen", aber in der Rechenkunst nicht geübten Münzbeamten immer 
eine arge Verlegenheit bildeten. 
Bald darauf, am 1. Juni desselben Jahres, wird Khändlmayr wieder 
„ernstlich" vermahnt, „weil er wider den Befehl die Goldschmiedarbeit eine 
Zeit hero wiederumb gebraucht" und Pagamente für sich eingelöst habe. 
7
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.