Khändlmayr bewirbt sich nun neuerdings um diese Stelle und wird
wieder von der Hofkammer bestens beschrieben. Dieses Mal wird noch
hinzugefügt, daß er ein „künstlicher Bossierer" sei. Er wird nun mit kaiser-
licher Resolution vom 7. September 1656 zum Münzmeister ernannt und die
von ihm geprägten Münzen führen die Signatur H. C. K.
In den Hofkammerakten des Grazer Statthaltereiarchivs vom Jahre
1661 findet sich eine sehr interessante Nachricht über unseren Meister. Er
sucht bei Kaiser Leopold um eine Gnade an und sagt in seinem Gesuche,
daß er schon wiederholt in allergnädigst erteilter Audienz vor dem Kaiser
erschienen und auch sonst „Memoralia" eingereicht habe. Er bittet nun
für die überreichten Raritäten, bestehend aus einem mit Gold, Diamanten
und Rubinen gezierten Basilisken, dann einem kleinen Trühel mit zwölf
Regenbogenschlüsseln, ebenfalls mit Gold und Steinen geschmückt, ferner
einer „Piramspitzen", darauf eine Goldstufe, „mit Gold und Stein versetzt",
neben noch drei Kugeln aus Waschgold, welche Gegenstände er mit
großer Mühe und Spesen zusammengebracht habe, um „eine Gnaden-
recompens oder dero kaiserliches, allergnädigstes Belieben nach, auf etliche
Jahr Nachsehung des Münzbestandes in Steyr", welcher sich jährlich auf
400 H. beläuft. Ferner sagt er, daß er sich „schon zimbliche Zeit mit
schweren Spesen in Wien aufhaltet, jedoch keine allergnädigste Resolution
bis dato erhalten habe können".
Die hierauf erfolgte kaiserliche Resolution vom 10. Mai 1661 findet,
daß die überreichten Raritäten nach eingezogenem Bericht etwa 1000 H.
wert sein möchten. „Also haben wir lhme Suplicanten darfür gnädiglichst
bewilligt, daß Ihme an seinem jährlichen zu raichen habenden Münzbestand
der 400 H. auf 5 Jahre lang, die Hälfte, also nemlich 200 H. jährlich passiert
und nachgelassen werden sollen."
Es muß dieses ganze Unternehmen als eine finanzielle Operation des
in seinen Münzabrechnungen bedrängten Münzmeisters angesehen werden.
Wir finden auch wirklich schon im Jahre 1662 eine Ermahnung der Hof-
kammer an ihn, welche lautet: „Allweilen derselbe mit Abgabe seiner
Schuldigen Münzamtsraittung noch bis anhero zurückständig verblieben",
deswegen hat die Hofkammer anbefohlen, „daß er solche zu beiderseits
erfordernder Richtigkeit nunmehr in den nechstfolgenden 4 Wochen gewiß
alda einraichen und sich hiezu weiters nicht vermahnen lassen solle".
Da wir aber am 27. Februar 1663 nochmals eine solche Erinnerung in den
Hofkammerakten in Graz finden, scheint die erste nichts gefruchtet zu
haben. Es muß hier betont werden, daß die ziemlich komplizierten Jahres-
abrechnungen über die Münzgeschäfte für den nur in den „technischen
Handgriffen", aber in der Rechenkunst nicht geübten Münzbeamten immer
eine arge Verlegenheit bildeten.
Bald darauf, am 1. Juni desselben Jahres, wird Khändlmayr wieder
„ernstlich" vermahnt, „weil er wider den Befehl die Goldschmiedarbeit eine
Zeit hero wiederumb gebraucht" und Pagamente für sich eingelöst habe.
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