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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

uns mit, daß ihm „mit Dekret die Hoffreiheit und der Titel eines befreiten 
I-Iofkameralischen Goldarbeiters verliehen worden ist". Da er die bürger- 
lichen Steuern nicht zahlen wollte, beschwerte sich der Magistrat über ihn und 
wies darauf hin, daß die I-Ioffreiheiten mit Resolution vom 17. Jänner 1658 
und 21. März 1667 aufgehoben worden seien. „Nachdem auch die land- 
schaftlich befreiten in Steyer, die ein bürgerliches Gewerbe betreiben, sich 
in Civilsachen dem Magistrat unterwerfen, und das Bürgerrecht annehmen 
müssen, wird gebeten, dem Plächien zur Unterstehung und Ablegung des 
Bürgerrechts, auch Tragung der bürgerlichen Steuern gehörig verhalten zu 
lassen, widrigenfalls ihm die Arbeit eingestellt werden sollte." Über diesen 
im August 1727 stattgehabten Streitfall lesen wir aber weiter gar nichts 
mehr, auch von Plächiens Arbeiten erfahren wir nichts. Die Innungsbücher 
melden uns nur noch, daß der Silberarbeiter Johann Baptist Rungaldier am 
30. April 1747 um das Plächiensche Goldarbeiterjus gebeten, nachdem er im 
August 1746 Katharina Viktoria, die Tochter des verstorbenen Plächien, 
zur Frau genommen hatte. 
Nun kommen wir zum letzten im Grazer Münzamte tätig gewesenen 
Grazer Goldschmied, namens Johann Georg Pfisterer, einen Sohn des 
aus Landeck in Tirol gebürtigen Grazer Münzschlossers Christian Plisterer. 
Das Meisterbuch enthält über seine Aufnahme gar keine Angaben. Am 
25. Mai 1724 finden wir die erste Nachricht über ihn in den Grazer Ehe- 
matriken, wo er als Trauzeuge fungiert. Er bekleidet von 1728 bis 1731 die 
Stelle eines Untervorstehers und von 1731 bis 1737 die Obervorsteherwürde 
der Innung. 
Nach den Steuerkonsignationen vom Jahre 1748 war er behauster Bürger 
und muß im Jahre 1729 ganz kurze Zeit provisorischer Münzwardein gewesen 
sein, weil ein Hofkammerakt am 19. November 172g anordnet, daß dem 
„angesetzt gewesenen" Münzgwardein in Graz Georg Plisterer „die noch 
zu erhaltende Münzgwardeinsbesoldung für das ganze Quartal auszuzahlen 
ist". Da in einem Hofkammerakte vom 30. März 1729, laut welchem er eine 
Münzfälschung von kaiserlichen Leopolds-Talern nach dem Tiroler Gepräge 
im Münzamte zur Anzeige gebracht hatte, dem Stadtrichter befohlen worden 
war, den Goldarbeiter Johann Georg Piisterer deswegen einzuvernehmen, 
kann er um diese Zeit noch nicht die Wardeinstelle bekleidet haben, da er 
sonst als Münzamtsbeamter im Münzamte einvernommen worden wäre. 
Wahrscheinlich ist er nur aushilfsweise bis zur Besetzung mit einem taug- 
lichen Beamten in dieser Stellung tätig gewesen. Ein hübscher getriebener 
und mit aufgelegten Silberbeschlägen gezierter Kelch aus vergoldetem 
Silber in der Grazer Domkirche trägt das Beschauzeichen vom Jahre 1738 
und die deutliche Meistermarke G. P., dürfte daher ihm zuzuschreiben sein, 
obwohl er eigentlich Goldarbeiter war. 
Sein Sohn Franz Pfisterer, ebenfalls bürgerlicher Goldarbeiter, bewarb 
sich am 1. Dezember 1771, weil ihm die noch lebende Mutter das Geschäft 
übergeben wollte, um das Jus seines Vaters. Er wird im April 1772 inkorporiert
	        
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