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MAK

Full text : Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

mit einem 1 Zentimeter breiten Strahlenkranz umgeben und ebenfalls reich

mit Edelsteinen geschmückt. Zu den üblichen Figuren, welche die Dreieinigkeit

 repräsentieren, gesellt sich noch die Muttergottes auf akanthusblattförmigen

 Wolken schwebend hinzu. Am ovalen, gezackten, hochgetriebenen

Fuße sehen wir auf den breiten Seiten zwei große Engelköpfe in Wolken,

auf den schmalen Seiten Blumen und Fruchtgebinde in sorgfältig ziselierter

Ausführung. Die Arbeit spricht für die Solidität und Befähigung des Meisters.

In St. Georgen bei Wildon befindet sich ein schöner vergoldeter Kelch

vom Jahre 1750 mit dem Meisterzeichen M. B. H. in geschweifter Umrandung.

 Er hat bandförmige Verzierungen und der Fuß ist mit ovalen,

silbernen, fein ziselierten Medaillons, die Bildnisse von Heiligen vorstellen,

geschmückt. _

Im Bilde kann nur ein silberner Messerständer aus dem Kunstgewerbemuseum

 am „]0anneum" in Graz, der das Meisterzeichen M. B. H. in Dreiblattumrandung

 und das Beschauzeichen aus dem Jahre 1743 trägt, gezeigt

werden (Abb. x4). Er ist getriebene Arbeit und besteht aus einer geschweift

profilierten Aufsatzschüssel mit eingeschraubtem, zart proiiliertem, gegossenem

 Dorn, der eine leicht gewölbte, geschweift begrenzte, durchbrochene

 Platte mit sechs Ausschnitten zur Aufnahme der Löffel oder

Messer trägt. Was den Meister veranlaßt hat, so oft die Umrandung seines

Meisterzeichens zu verändern, ist schwer zu erklären; da aber um diese

Zeit kein Silberarbeiter lebte, dem die drei Buchstaben M. P. H. oder M. B. H.

entsprechen würden, so müssen wir, weil der Goldarbeiter Matthias Holzapfel,

 der von 1736 bis 1750 existierte, Silberarbeiten nicht ausführen durfte,

alle die besprochenen Arbeiten dem Matthias Bernhaupt zuweisen.

Um diese Zeit (am 29. März 1741) finden wir in den Hofkammerakten

des Grazer Statthaltereiarchives eine interessante Nachricht, der wir folgendes

 entnehmen: Der Nürnberger Johann Georg Händl ist wegen Falschrniinzerei

 gerichtlich verfolgt worden und ins Ausland entwichen. Zur selben

Zeit lebte in Graz Johann Georg Krauß, wahrscheinlich ein gelernter Goldschmied

 oder Gürtler. In dem Akte heißt es nun: „Dieser Krauß ist auf das

Ablaßpfennig- und Däntesmachen in Graz Bürger geworden und ist es

daran gelegen, daß dergleichen Manufakturen da erhalten bleiben." „Krauß

hat nun bona Bde von dem Falschmünzer ein Walzwerk erkauft, das im

ganzen römischen Reich denen privaten Handwerken verboten, mit dem

die großen ,Spilldäntes' bei dem Reichsmünzamt des fränkischen Kreises zu

Nürnberg gemacht und von da weiters verkauft werden." „Man kann dem

Krauß mit fueg Rechtens dieses Walzwerks nicht berauben; es ist aber

nicht ratsam, daß ein solches Werk bei Handen eines Postibelar-Handwerksmannes

 gelassen wird, da man damit auch falsche Münzen machen

kann." „Weil man dem Krauß nichts unrechtes nachsagen kann, so wird das

Walzwerk in das hiesige königliche Münzamt beholtweise zu übernehmen

und dem Krauß wird zu gestatten sein, bei denen Münzbeamten gelegensamber

 Zeit und Stunden, um welche er sich jedesmal zu insinuiren haben
            
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