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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

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Silberarbeiten von grober Ausführung gewesen sein, weil er, wie die Gold- 
schmiede behaupteten, als Tombak- und Kompositionsarbeiter mit dem 
Silber nicht umgehen konnte. Die Goldschmiede wiesen in einer Eingabe 
darauf hin, daß in Graz ohnehin sechs Gold- und sieben Silberarbeiter und 
ringsherum in den Städten und Märkten des Landes noch 14 Goldschmiede 
säßen, die kaum den nötigen Lebensunterhalt hatten, außerdem die wenigsten 
sich einen Gesellen halten konnten, die Hauptarbeiten nach Wien geschickt 
würden und die Kirchenarbeiten ganz unterblieben; ferner daß die Jahr- 
märkte und das ganze Land mit fremden, meist geringhaltigen und 
schlechten Gold- und Silberarbeiten überiiutet würden und auch die Kauf- 
leute Ga1anterie- und Silberwaren verkauften. Das half ihnen aber alles nichts. 
Lauer appellierte in beweglichen Worten an die Kaiserin, verstand es, die 
Goldschmiede in ein ungünstiges Licht zu stellen, und erlangte nach lang- 
jährigem hartnäckigem Streit die kaiserliche Entscheidung vom 1 I. April 1778, 
nach welcher ihm erlaubt wurde, als Kompositionsgalanteriearbeiter einen 
Gesellen zu halten und 
seine Konzession an sein 
einziges Kind, eine Toch- 
ter, weitergeben zu dür- 
fen. „DaeinKompositions- 
galanteriearbeiter aber 
mehr in die Kategorie 
der Goldschmiede als in 
__ die der Schwertfeger ge- 
hörtunddieGoldschmied- 
punzen keine Präcipun- 
zen der Goldschmiede- 
zunft, sondern lediglich 
als Fürsicht anzusehen 
sind, das Publikum gegen 
Bevorteilung sicherzu- 
stellen," wurde ihm für 
seine Silberwaren die 
Goldschmiedpunze zuge- 
standen. Das verlangte 
Goldschmiedjus wurde 
ihm abgeschlagen und es 
wurde ihm aufgetragen, 
sich der ihm nicht zu- 
stehenden Silberarbeiten 
und der Haltung eines 
Goldschmiedgesellen bei 
Verlust der erteilten Kon- 
Abb. 15. Anton Römmer, obererDeckel des Missales bei den Karmelitern _ 
in Graz zesslon zu enthalten. Da-
	        
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