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MAK

Full text : Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

mit hatte der Streit sein

Ende. Lauer hatte sein

Geschäft in der Sporrgasse

 6x und starb nach

den Matriken der Grazer

Stadtpfarre als „bürgerlicher

 Goldschmied" am

17. März 1784. Ein dritter

 Fall, der in die durch

zwei Jahrhunderte üblichen

 starren Zunftgebräuche

 eine Bresche

legte, ereignete sich mit

dem ersten bürgerlichen

Gold-, Silber- und Galanteriearbeiter

 August

Weidmann(Weydmann).

Dieser war durch sechs

Jahre bei Joachim Vogtner

 als Galanteriearbeiter

in Kondition gestanden

und hatte am 22.September

 1753 von der Witwe

Saranzo um 350 H. das

Goldarbeiterjus ihres im

Jahre 1707 verstorbenen

Mannes gekauft. Wahrscheinlich

 hat man bei

Weidmann die kaiserliche

 Resolution (Wien)

vom 5. Jänner 1753 („Codex austriacus", Band V, Seite 721) angewendet,

durch welche eine „Union der Galanterie- mit den bürgerlichen Gold- und

Silberarbeitern angebahnt" worden war. In dieser Resolution heißt es, daß

das Meisterstück wie bisher aus einem Kelch, Ring und Siegel bestehen

solle, den Bewerbern „jedoch unverwehrt sein möge, den Kelch so gering

als sie immer wollen, mithin ebenfalls von Composition, auch Fassung

von falschen Steinen prästieren zu können". Weidmann war der erste

Grazer Goldschmied, der anstatt eines getriebenen nur einen glatten

Kelch zum Meisterstück ausarbeiten durfte und am 25. Juli 1755 als Gold-,

Silber- und Galanteriearbeiter in die Innung aufgenommen wurde. Diese

Ausnahme bezüglich des Meisterstückes und des Rechtes, sowohl in

Gold und Silber als auch in Galanteriewaren arbeiten zu dürfen, sollte

sich aber nur auf sein Jus beschränken. Wir wissen über ihn nichts

anderes, als daß die Innung von x7go bis 1795 „für den verarmten Weid-Abb.

 16. Anton Römmer, unterer Deckel des Missales bei den Karmelitern

in Graz
            
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