mit hatte der Streit sein
Ende. Lauer hatte sein
Geschäft in der Sporrgasse
6x und starb nach
den Matriken der Grazer
Stadtpfarre als „bürgerlicher
Goldschmied" am
17. März 1784. Ein dritter
Fall, der in die durch
zwei Jahrhunderte üblichen
starren Zunftgebräuche
eine Bresche
legte, ereignete sich mit
dem ersten bürgerlichen
Gold-, Silber- und Galanteriearbeiter
August
Weidmann(Weydmann).
Dieser war durch sechs
Jahre bei Joachim Vogtner
als Galanteriearbeiter
in Kondition gestanden
und hatte am 22.September
1753 von der Witwe
Saranzo um 350 H. das
Goldarbeiterjus ihres im
Jahre 1707 verstorbenen
Mannes gekauft. Wahrscheinlich
hat man bei
Weidmann die kaiserliche
Resolution (Wien)
vom 5. Jänner 1753 („Codex austriacus", Band V, Seite 721) angewendet,
durch welche eine „Union der Galanterie- mit den bürgerlichen Gold- und
Silberarbeitern angebahnt" worden war. In dieser Resolution heißt es, daß
das Meisterstück wie bisher aus einem Kelch, Ring und Siegel bestehen
solle, den Bewerbern „jedoch unverwehrt sein möge, den Kelch so gering
als sie immer wollen, mithin ebenfalls von Composition, auch Fassung
von falschen Steinen prästieren zu können". Weidmann war der erste
Grazer Goldschmied, der anstatt eines getriebenen nur einen glatten
Kelch zum Meisterstück ausarbeiten durfte und am 25. Juli 1755 als Gold-,
Silber- und Galanteriearbeiter in die Innung aufgenommen wurde. Diese
Ausnahme bezüglich des Meisterstückes und des Rechtes, sowohl in
Gold und Silber als auch in Galanteriewaren arbeiten zu dürfen, sollte
sich aber nur auf sein Jus beschränken. Wir wissen über ihn nichts
anderes, als daß die Innung von x7go bis 1795 „für den verarmten Weid-Abb.
16. Anton Römmer, unterer Deckel des Missales bei den Karmelitern
in Graz