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MAK

Full text : Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

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ein großes todliegendes Kapital liegt? Ich müßte dann den fertigen Meisterstückkelch

 nachher wieder zerbrechen und den Schaden tragen. Ich bitte

daher um Befreiung des Meisterstücks und Aufnahme gegen Bezahlung

der Taxen." . Paul Wasserburger.

Die Innung wollte aber von den alten Gebräuchen durchaus nicht abgehen,

 weshalb es zu einem Vergleiche kam. Der Goldarbeiter Verzi erbot

sich, den von Wasserburger zu machenden Kelch um den von den anderen

Goldschmieden zu bestimmenden Preis anzukaufen, womit sich Wasserburger

 einverstanden erklärte. Er wurde am 2. Dezember 1759 in die Innung

aufgenommen, war von 1770 bis 1777 Untervorsteher und zahlte bis zum

Jahre 1795 seine Einlagen in die Innungskasse. Im Jahre 1797 wurden

laut Jahresrechnung „für den alten Wasserburger 7 H. Almosen" hergegeben.

 Weiter hören wir nichts mehr

von ihm.

Aus diesen von allen Seiten sich

häufenden Angriffen auf die alten, aus

' dem Jahre 1592 stammenden Innungsvorschriften

 ersehen wir, daß eine

neue Zeit im Werden war, die die

engen Fesseln des Zunftzwanges nicht

mehr ertragen konnte. Gegen diesen

neuen, nicht mehr besiegbaren Geist

kämpften die inkorporierten konservativen

 Goldschmiede, deren Vorteil

darin bestand, große Konkurrenz

hintanzuhalten und den Verdienst

auf wenige Meister zu beschränken, Abb. xB. Johann Baptist Ilungaldier, Salzfaß in der

, __ . ' Abtei Rein

um sorgenfreier und gemachlicher

leben zu können, vergebens. Die Regierung bereitete deshalb eine neue

Goldschmiedeordnung vor und wir lesen in den I-Iofkammerakten, daß

am 2. April 1762 der Auftrag erging, die Wiener Goldschmiedeordnung für

Steiermark zu „adaptieren". Der erste Schritt dazu war die Verordnung

vom I6. April 1762 an alle Kreisämter, daß sämtliche bürgerlichen Goldschmiede

 des Landes in die Grazer Innung zu inkorporieren seien. Im

Jahre 1774 erschien dann „die neue Bruderschaftsordnung für die bürgerlichen

 Gold-, Silber- und Galanteriearbeiter" und das „Patent, das Regulativum

 des Gold- und Silber-Punzen für das Herzogthum Steyermark

betreffend". Mit diesen neuen Vorschriften beginnen ganz neue Lebens-Verhältnisse

 für das Handwerk.

Kehren wir nun wieder zu den Grazer Goldschmieden dieser bewegten

Zeit zurück. .

Der Silberarbeiter Johann Pettunfill (Petunvill) war der Sohn des bürgerlichen

 Perückenmachers Anton Pettuniill in Graz und wurde am 30. Dezember

 1760 in die Innung aufgenommen. Zwei Söhne von ihm wurden, der



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