Zur Zeit des dreißigjährigen Krieges war ebenfalls eine große Geldnot
eingetreten, weshalb wieder eine darlehensweise Einziehung der Edelmetall-
schätze der Kirchen stattfand. Der Armeeoberkommandant Erzherzog
Leopold Wilhelm erließ im Namen des Kaisers am 26. Mai 1645 ein Dekret,
nach welchem die notorisch zum Gottesdienste nicht benötigten Kirchengeräte
sofort abzufordern waren. Die abgelieferten Gegenstände sollten von un-
parteiischen Leuten geschätzt und über deren Wert ordentliche Obligationen,
deren sechsprozentige Verzinsung bis zur Rückzahlung auf das Salzamt
Graz sichergestellt wurde, ausgefertigt werden. Auf Verlangen konnte den
Klöstern und Kirchen die Barablösung der eingezogenen Schätze gestattet
werden. Über den Erfolg dieser zweiten Einziehung der Kirchenschätze
ist uns gar nichts bekannt, doch dürfte man nicht allzu rigoros vorge-
gangen sein.
Anläßlich des spanischen Erbfolgekrieges kam es zur dritten, diesesmal
auch auf den Privatbesitz ausgedehnten Einziehung des ungemünzten Goldes
und Silbers. In dem kaiserlichen Patente vom 10. Oktober 1703 heißt es:
„Und haben . . . . . . resolviert, daß ein jeder Unserer treugehorsambsten
Vasallen, Unterthanen und Lands-Inwohner die l-Ielfte seines ungemünzten
Silbers vergult oder unvergult, wie er solches in seinem Bekanntnußzetl bey
der letzten Vermögens-Steuer speciticiert und taxiert hat, entweder in Natura
nach dem Gewicht und dem Halt, als er es angezeigt, prästieren oder wann
er sich dessen seines Gebrauches nicht begeben will, die Gebühr sothaner
I-Ielfte in Geld abzulösen haben wird . . . . . "
In einem zweiten Patente vom 24. Jänner 1704 wird befohlen, „daß in
der äußersten Not, in welcher man sich jetzt belindet, . . . . . dermahlen nur
das Gold und Silber der Kirchenschätze angegriffen werden soll". „Darbey
aber einige Exception nit gelten soll, allermaßen, wann Gott hilft und man
rechtschaffen zur Sache thut, also daß die Noth und Gefahr überwunden und
der Krieg glücklich zu Ende gebracht würde, Ihre kais. May. es wieder
ersetzen wird." „Dannenhero das erhöbende Kirchensilber oder Gold ordent-
lich zu beschreiben, der Betrag richtig zu calculieren und dafür denen Kirchen
eine Obligation auszuhändigen sein wird, mit der Versicherung, daß iinito
bello, in denen nechstfolgenden sechs Jahren mit gleichen ratis das totum
in Geld wieder erstattet werden soll."
Aus einem am 21. Oktober 1704 vom Grazer Münzwardein Franz
Waizmann an den Kaiser erstatteten Bericht erfahren wir, daß im ganzen
4330 Mark Kirchensilber, das meiste aus Probsilber bestehend, eingegangen
waren und daß 646 Mark in natura abgelöst worden sind. Aus dem ge-
wonnenen Pagamentsilber wurden dann in größter Eile ganze, halbe und
Vierteltaler geprägt und nach Wien gesendet.
Aus den Hoikammerakten des Grazer Statthaltereiarchives ist zu er-
sehen, daß zu dieser dritten Silberablieferung die Klöster St. Lambrecht
und Mariazell um 26.781 H. zo kr. Kirchensilber abführten. Jakob Wichner
berichtet, daß das Stift Admont um 1117 fl. Silbersachen zurücklöste,