glattes silbernes Reisesalzfaß mit Deckel im Stifte Rein und ein vergoldeter,
mit weißen Silberfiligranverzierungen überzogener Kelch, der sein Meister-
zeichen und die Wiener Punze vom Jahre 1807 trägt, im Kunstgewerbe-
museum am „Joanneum" in Graz. Wahrscheinlich hat Stadlmayer Filigran-
arbeiten nicht machen können und hat daher diesen Kelch in Wien an-
fertigen lassen und dann sein Meisterzeichen über das des Erzeugers ge-
schlagen. Dieser unproportionierte, 31 Zentimeter hohe Kelch mit zu kleiner
Kuppa ist Eigentum der Landschaft. Zwei von ihm erzeugte silberne ge-
triebene Kannen (Abb. 25) von einfacher, eleganter Empireform mit engem
Halse, breitem Ausguß und aufklappbarem Deckel, der einen getriebenen
Rosenzweig mit zwei großen und vier kleinen Blüten als Verzierung trägt,
befinden sich ebenfalls im Museum am „Joanneum" in Graz. Sie haben einen
dünnen, geschweiften und oben eckig abgebogenen Henkel mit breitem Auf-
satz, der zum Teil mit Leder überflochten ist, und tragen neben Stadlmayers
Meisterzeichen die Grazer Feingehaltspunze vom Jahre 1807. Beide Kannen
waren im Jahre 1907 in der Ausstellung von alten Gold- und Silberschmiede-
arbeiten im Österreichischen Museum in Wien unter Katalog Nr. 1352 und
1353 zu sehen.
Als letzten Meister aus dem XVIII. Jahrhundert wollen wir den Gold-
arbeiter Jakob Gordon (Gordano) erwähnen. Er wurde am 21. Jänner 1799,
nachdem er sein Meisterstück, einen karmosierten Brillantring, zur Zufrieden-
heit des Goldschmiedmittels ausgeführt hatte, in die Innung aufgenommen.
Im Oktober des Jahres 1812 wurde er mit dem bürgerlichen Goldarbeiter
Wolfgang Bachl als „geschworner, magistratlicher Schatzmeister" von Gold-
geräten aus Mariazell, die nachträglich nach dem Patente vom Jahre 1809
zur Einschmelzung in das Grazer Einlösungsamt abgeliefert werden sollten,
genannt. Sein Meisterzeichen befindet sich auf der Messingtafel des Grazer
Punzierungsamtes vom Jahre 1828.
Ein kurzer Rückblick in das abgelaufene Jahrhundert zeigt uns, daß in
der zweiten Hälfte desselben ein völliger Umsturz von längst veralteten und
unhaltbaren zu zeitgemäßeren gewerblichen Anschauungen stattgefunden
hat, denen sich die Goldschmiedeinnung vergebens mit allen Mitteln ent-
gegenstemmte. Wenn auch manche Neueinführungen, zum Beispiel die lang-
wierigen Formalitäten bei der Erwerbung des Meisterrechtes nicht praktisch
waren, so wird" doch auch in dieser Beziehung bald der richtige Weg
gefunden. In diese durch die josetinische Gesetzgebung und die Kriege mit
dem immer unruhigen Frankreich charakterisierten Zeiten fielen die beiden
Ablieferungen von kirchlichen und profanen Gold- und Silbergeräten in den
Jahren 1793, 180g und 1810 an den geldbedürftigen, infolge von kostspieligen
Kriegen notleidenden Staat, wobei wieder zahlreiche Gegenstände von hohem
Kunstwert verlorengingen, was ein nie mehr gutzumachender Schaden
für die Geschichte des Kunstgewerbes bleiben wird. Das Avertissement vom
10. April 1793 verkündet: „Um den gegenwärtigen, von der französischen
Nation Sr. k. k. apostolischen Majestät abgedrungenen, kostspieligen Krieg