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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

mit allem Nachdruck fortzusetzen", wird angeordnet, „daß ein inländisches 
ungezwungenes Darlehen in ungemünztem Gold und Silber eröffnet werden 
soll; weil durch ein sogeartetes Darlehen ein todliegendes Staatsvermögen 
in gangbare Münze verwandelt und sollchergestalten die nun so häufig ins 
Ausland ohne RückHuß ausströmende bare Geldmasse zur Belebung des 
allgemeinen Kreislaufes einigermaßen wieder ersetzt wird." „Zu diesem 
Darlehen sind alle Gold- und Silbergeräte, in welcher Form oder Gattung 
solche immer bestehen mögen, geeignet, nur allein die k. k. k0nventions- 
mäßigen Münzen ausgenommen." „Für den nach dem Feingehalte berech- 
neten Kapitalswert wird dem Eigenthümer eine durch 6 nacheinander 
folgende Jahre beiderseits unaufkündbare mit 411,07}, verzinsliche Kupfer- 
amtsobligation zu Wien ausgefertigt, überdies aber noch dem Darleiher ein 
Prämium von 4M, von der aus dem gelieferten Gold und Silber auf den vor- 
erwähnten Fuß gerechneten Kapitalssumme beiAushändigung der Obligation 
bei dem Einlösungsamte baar auf die Hand gezahlt werden." „Und da end- 
lich auch das todliegende Kirchensilber einen vorzüglich wichtigen Teil des 
aus diesem Darlehen mit allgemeinen Nutzen anwendbaren Metalls ausmacht, 
jedoch nicht der entfernteste Schein des Zwanges eintreten darf, so sollen 
die Herrn Ordinarien in jedem Bezirk die stärkere Einlieferung des über- 
flüssigen goldenen und silbernen Kirchengerätes befördern", um so mehr 
„als mit der gegenwärtigen Verteidigung des politischen Staates auch die 
Beschützung der Religion und ihrer Diener engest verbunden ist." 
Über den Umfang dieser Ablieferung sollen einige bekannte Angaben 
gemacht werden. Von der Domkirche in Graz wurden zwei goldene und 
zwölf silberne Kelche, zwei Ziborien, Opferkannen, große und kleine Leuchter 
und Lampen, und zwar der Amtsbestätigung nach 
an Gold: 57 Mark 12 Lot x Quintel I 2381 H. 40 kr. 
„ Silber: 120 „ n „ 3 „ I 2492 „ n „ 
zusammen um 4873 H. 51 kr. eingeliefert. 
Das Kloster Admont soll 300 Mark Silber geopfert haben. Über die 
Ablieferung von Gold- und Silbergegenständen durch die Wallfahrtskirche 
Mariazell liegen im Grazer Statthaltereiarchive die Verhandlungsakten der 
Regierung mit dem damaligen Bisch0f'vo_n Leoben, aus denen zu entnehmen 
ist, daß zwei Ablieferungen, die erste im Metallwerte von 50.000 bis 70.000 H. 
und die zweite im Werte von 5700 H., stattgefunden haben, und zwar derart, 
daß Gegenstände, bei denen der Metallwert größer als der Edelsteinwert war, 
meistens abgeliefert wurden. Über die eingeschmolzenen Gegenstände liegen 
ausführliche Inventare bei. In demselben Aktenstücke wird uns berichtet, 
daß auch aus den weltlichen Kreisen größere Ablieferungen stattfanden; 
daß zum Beispiel „die Herrn Stände selbst ihr silbernes Tafelservice zum 
Darlehen angeboten haben" und daß „vom 13. April bis 14. Mai 1793" 
beim Pagamenteinlösungsamte in Graz „an Feingold n Mark 4 Lot, an 
Feinsilber 1485 Mark 7 Lot, zusammen im Geldwerte von 40.692 H. 8 kr., 
darunter fast gar nichts von Gotteshäusern, eingelaufen sind".
	        
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