ausgenommen. Daher sind die unteren Teile der Kelche, Ziborien und der
Gefäße für das heilige Öhl, die Kannen, Tatzen, Glöckchen, Weihrauch-
büchsen und Schüsseln, Rauchfässer, Ampeln, Leuchter, Bischofsstäbe, Be-
schläge der kirchlichen Kleider, Bilder, Opferstücke und Tafeln, Altäre,
alles Schatzsilber, mit einem Worte alle Geräte und Verzierungen von
weißem und vergoldetem Silber oder von Gold, insofern ihre Ausnahme
nicht schon mit obiger Verordnung lit. a bestimmt ist, ohne weiters
zur Einlieferung zu bringen." Die politische Behörde wird zu ent-
scheiden haben, „welche für den täglichen Gottesdienst ganz
unentbehrlichen Kelche, Monstranzen und
Rauchfässer insolange zurück zu halten sind,
bis sie durch neue Gefäße ersetzt werden
können". „Die Einsammlung des Kirchen-
silbers auf dem flachen Lande wird dekanats-
weise, die Einlieferung selbst aber von den
Kreisämtern geschehen."
Die Verordnung vom 31. Jänner 1810
bestimmt, daß „Goldschmiede bei Strafe von
keiner Partei Bruchsilber oder Silbergeräte
ankaufen und nur gegen Einlegung be-
schworener Inventarien ihre neuen Geräte
zurückbehalten dürfen". Eine andere Anord-
nung verfügt: „Nachdem aber unter den mit
Steinen besetzten und emaillierten Geräten
auch ein oder das andere besonders künst-
lich gearbeitet oder mit echten Steinen von
großem Werte reich und dergestalt besetzt
vorkommt, daß die Steine mit ihrer Fassung
nicht abgeschraubt werden können und somit
zur Wegnahme gebrochen werden müßten",
so dürfen solche „gewissermaßen als Fas-
sungen zu betrachtende Stücke" befreit und
mit dem Befreiungsstempelbezeichnet werden. am" 25' Johann smdlmaye" Kam" m]
_ _ , unstgewerbemuseurn am „joanneum
Ein vom Kreisamte Graz gelieferter Aus- in Gfaz
weis gibt an, daß von ihm 1877 Mark 4152 Lot
Silber abgeliefert und 384 Mark 101'132 Lot befreit, das heißt, daß 83 Prozent
eingeschmolzen und nur I7 Prozent von der Vernichtung gerettet worden
sind. Hiebei ist der Gedanke einigermaßen tröstend, daß vorwiegend kunst-
voll gearbeitete Stücke befreit worden sein dürften, so daß also die noch
vorhandenen alten Gegenstände im großen ganzen als eine Auslese zu
betrachten sein werden.
Mariazell, der an kirchlichen Kunstschätzen reichste Ort Steiermarks,
der im Jahre 180g für die Rettung des Kirchenschatzes vor den Franzosen
nach Temesvar x4.o5o fi. 36 kr. ausgegeben hatte, wurde natürlich wieder