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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 5, 6 und 7)

der Spille in zwei Reihen je vier tanzende Männlein 
in Türchau. Die Form eines Schiffes hat ein Hänge- 
leuchter von 1731 in Neustadt bei Pirna. In Spitz- 
kunnersdorf bemerkt man Männerköpfe mit Delphin- 
schweif an den unteren Tüllen; in der St. Moritz- 
kirche zu Zwickau steht oben auf der Spille ein Knabe 
mit Schild und Fackel. Wiederholt kommt die Figur 
eines wilden Mannes vor, so in der Zwickauer 
Marienkirche und in Weißenborn bei Zwickau. Auch 
die Kirche in Waltersdorf bewahrt einen Hänge- 
leuchter mit einem behaarten Mann an der Spitze, 
der in der Rechten ein Schwert hält und inder 
Linken ein Schild, auf dem steht: 1576 MH, daneben 
eine einem Fraktur-X ähnelnde Hausmarke und 
darunter ganz klein die ligierten Buchstaben M W 
und drei Punkte. 
Bei näherem Studium dürften sich, sollte man 
meinen, an Kronleuchtern auch sonst Marken fest- 
stellen lassen. Ein prinzipielles Fehlen von Bezeich- 
nungen gerade der Hauptstücke des Handwerks 
Abb-ÖY-Kas?" deälüfjdwmls müßte um so mehr befremden, als aus den gä 45 
d"Rfgjähf,'jf,fe"gffj,jf"g' und 47 der Rotschmiedeordnung hervorgeht, daß 
das Gesetz in diesem Gewerbszweig den Material- 
betrug besonders scharf ahndete, zu dessen Bekämpfung doch wohl nicht nur 
bei den Gewichtmachern der Eichzwang ein- i 
geführt war: ' 
„Zum fünf undvierzigsten soll kein meister 
bey Verlust seiner redlichkeit und straff des 
falsch, weder in die Pfeiffen oder Röhren an 
den Dischleuchtern und anderer dergleichen 
arbeit, so man nach dem gewicht verkaufft, 
ainig Pley, noch ainige andere schwere 
materia, alsz Eisen, Spießglaß und dergleichen 
gießen, noch die runden messen Kugeln an 
den hangenden Leuchtern mit Sandt füllen, 
sondern denselben ganz herausthun, damit 
also ein meister neben dem andern verkauffen 
und bestehen, ein ieder Mann mit der arbeit 
gewahret, und gemeiner Statt so wol hand- 
werck in gemein, kein böser name zugezogen 
werde." 
„Zum siebenundvierzigsten sollen mit 
weniger und bey ebenmessiger Straf der 5 Gul- 
 
 
_ _ Abb.68.Zzpfe , t um a XVI. .11 - 
den, die Former zu dem betrug mit den Kugel- hunderts (ßäijjw, sfadfjmumj r
	        
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