Hiermit sollen die Mitteilungen über die Grazer Goldschmiede ge-
schlossen werden. Bei gebührender Berücksichtigung der lokalen Ver-
hältnisse sehen wir, daß dieses Handwerk in Graz eine ziemlich große
Anzahl tüchtiger Meister geliefert hat, die sich noch vergrößern möchte,
wenn sich nicht bloß Silber-, sondern auch Goldarbeiten auffinden ließen.
Vielleicht ist jemand anderer, dem der noch vielfach vorhandene alte
Familienschmuck des Landesadels zugänglich ge-
macht wird, so glücklich, ältere steirische Silber-
arbeiten, als der Verfasser gefunden hat, und
dazu auch eine Anzahl von altsteirischen Gold-
arbeiten zu entdecken, was zu einer vollständigen
Studie über das Grazer Goldschmiedehandwerk
unbedingt notwendig wäre.
Anschließend soll noch ein Überblick über
die Tätigkeit dieses Gewerbes in den Landstädten
und Märkten geboten werden. In keinem dieser
Orte befanden sich gleichzeitig mehrere Gold-
schmiede und Innungsverbände. Die Angabe im
Katalog der Ausstellung von altösterreichischen
Goldschmiedearbeiten vom Jahre 1904 des Kaiser
Franz joseph-Museums für Kunst und Gewerbe
in Troppau, daß in Judenburg eine Goldschmiede-
innung bestand, ist unrichtig. Ab und zu saß aber
in einem oder dem anderen Städtchen oder Markte
ein tüchtiger, fleißiger Meister, der bessere Arbeiten
erzeugte, von denen sich bis heute manches
hübsche Stück erhalten hat. Meistens schlugen
sich aber die Landgoldschmiede kümmerlich
durch das Leben und mußten mit Reparaturen
und unechten Arbeiten ihr-Dasein fristen. Aber
ebenso wie sie in die Rechte des Gürtlerhand-
Werks griffen, machten es, namentlich an Orten,
wo kein Goldschmied ansässig war, auch die Abb. 3-
Gürtler, die nicht selten silberne Gegenstände, t"M831;11T;jff{j;jj3"h"ch"
namentlich Knöpfe, Schnallen, Gürtel, Ringe und
bestellte Kirchengeräte anfertigten. Obwohl schon am 16. April 1762 an alle
Kreisämter der Auftrag erteilt worden war, sämtliche bürgerlichen Land-
goldschmiede zur Inkorporation in die Grazer Innung „auf den künftigen
Frohnleichnamstag" nach Graz zu laden, wo sie sich mit einer magistrat-
liehen Urkunde, wann sie als Bürger und pro jure als Goldschmiede auf-
genommen worden, ausweisen sollten, finden wir die erste Aufnahme eines
Landgoldschmiedes doch erst im jahre 1781 im Grazer Meisterbuche
vorgemerkt. Von da an bringt dieses Buch aber zahlreiche Eintragungen
über die Lebens- und Erwerbsverhältnisse der Landmeister, die das
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